Geldblog: Säule 3aZu viel Geld eingezahlt: Was nun?
Angestellte mit Pensionskasse dürfen nur 6883 Franken in die Säule 3a einzahlen – wer zu viel leistet, bekommt das Geld von der Bank zurück.
Mein Mann hat drei 3.-Säule-Konti. Zwei bei Versicherungen und eines bei einer Bank. Nun habe ich folgendes Problem: Bei der Versicherung hat er eine kapitalbildende Versicherung. Wir hatten nicht realisiert, dass es sich dabei auch um eine Säule 3a handelt. Daher habe ich jeweils bei den anderen beiden Verträgen den Maximalbetrag einbezahlt und diesen bei der Steuererklärung geltend gemacht. Somit habe ich in den letzten Jahren immer 1848 Franken zu viel in die 3. Säule eingezahlt. Wie soll ich nun am besten vorgehen? Leserfrage von S.B.
Bei Ihnen ist es offensichtlich: Sie haben nicht absichtlich mehr als erlaubt in die Säule 3a eingezahlt, sondern aus Versehen. Erlaubt sind für Angestellte mit Pensionskasse, wie es bei Ihrem Mann der Fall ist, aktuell nur maximal 6883 Franken (Stand 2021) pro Jahr, die man in die steuerbegünstigte Säule 3a transferieren und dann im Folgejahr in der Steuererklärung in Abzug bringen darf. Auch anderen ist es schon passiert, dass Sie zu viel in die Säule 3a einbezahlt hatten, insbesondere, wenn mehrere Konten geführt werden. Um zu verhindern, dass dies geschieht, stellen die Versicherungen und Bankstiftungen, welche die Säule 3a führen, jeweils zum Jahresende eine Bescheinigung aus, die zeigt, wie viel genau in die Säule 3a geleistet wurde und entsprechend bei den Steuern abgezogen werden darf.
Diese Bescheinigung haben Sie auch von der Versicherung erhalten. Anhand dieser Bescheinigungen wäre der Fehler rasch ersichtlich gewesen. Wenn man nun zu viel in die 3. Säule transferiert hat, muss die Versicherung oder Bank den zu viel geleisteten Betrag zurückvergüten. Ich gehe anhand Ihrer Beschreibung davon aus, dass Sie jeweils nur den Maximalbetrag bei den Steuern in Abzug gebracht hatten und nicht den effektiv geleisteten Betrag. Gegenüber dem Steueramt hätten Sie dann keinen Fehler gemacht und sich dadurch auch keinen unrechtmässigen Steuervorteil verschafft, ausser, dass Sie den Betrag von 1848 Franken nicht als Vermögen ausgewiesen haben, da die über die Jahre blockierten Beträge in der Säule 3a nicht im Vermögen aufgeführt sind und erst bei der Auszahlung versteuert werden und dann zum Vermögen kommen.
«Allenfalls könnte der zu viel bezahlte Betrag in eine freie Vorsorge der Säule 3b überführt werden.»
Solange Sie nur korrekt den Maximalbetrag bei den Steuern in Abzug gebracht haben, sehe ich nicht so ein grosses Problem. Faktisch ist es so, dass Ihr Mann nun zu viel Geld in der Säule 3a blockiert hat. Den Betrag, der zu viel einbezahlt wurde, müsste die Versicherung ihm nun zurückvergüten. Dafür brauchen Sie eigentlich aber eine Bescheinigung des Steueramtes, welche aufzeigt, dass Sie zu viel in die Säule 3a geleistet haben. Weil Sie aber gegenüber dem Steueramt offenbar gar nicht zu viel in Abzug gebracht haben, können Sie dies meines Erachtens direkt mit der Versicherung lösen. Ich empfehle Ihnen daher, den genauen Sachverhalt mit Ihrer Versicherung zu prüfen und dieser die Bescheinigung der übrigen Säule 3a-Einzahlungen über die Jahre vorzulegen. Allenfalls könnte der zu viel bezahlte Betrag in eine freie Vorsorge der Säule 3b überführt werden. Diese könnten Sie dann korrekt in der nächsten Steuererklärung ausweisen, womit auch gegenüber dem Steueramt die Gelder inklusive Zinseszins korrekt deklariert wären.
Bei der freien Vorsorge 3b gibt es für Einzahlungen keinen Maximalbetrag und man kann selbst bestimmen, wie viel man in die Säule 3b leistet. Allerdings darf man diese Einzahlungen anders als bei der Säule 3a nicht bei den Steuern abziehen.
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