Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Kolumne «Ertappt»
Ziemlich erfolglose Kriminaltouristen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Dieser Trip hat sich wirklich nicht gelohnt. Ein Georgier reist als Tourist in die Schweiz ein. Hier trifft er zwei Landsmänner, die als Asylsuchende in der Schweiz leben. Vielleicht wollen sie ihr Wiedersehen feiern oder waren betrübt und hätten gern ihre Stimmung aufgeheitert. Jedenfalls begaben sich die drei Männer in der Vorweihnachtszeit gegen 13.20 Uhr in den Coop Zumikon. Dort suchten sie das Regal mit dem harten Alkohol auf. Sie hatten es auf den Wodka abgesehen.

Zwei Männer flüchteten allerdings sofort, als sie bemerkten, dass das Personal sie beobachtete. Immerhin, der Dritte packte zwei Flaschen des Wässerchens ein (Wert: 81.90 Franken) und rannte Richtung Ausgang, den Kollegen hinterher. Das Personal nahm die Verfolgung auf, da wurde es dem Dieb zu heiss. Kurzerhand schmiss er die Tasche mit den Flaschen zu Boden. Sie sind wohl ganz geblieben. Den alkoholreichen Abend musste man also verschieben. Das Trio flüchtete erfolgreich. Immerhin.   

Dumm nur: Keine drei Stunden später kontrollierte die Polizei in Zürich das Auto der drei Männer. Vielleicht war der Ford mit polnischen Kennzeichen aufgefallen oder vom Coop-Personal gemeldet worden? Den Georgiern konnte der Diebstahlversuch nachgewiesen werden. Zudem fand die Polizei im Auto einen Schraubenzieher sowie eine Metallplatte mit sogenannten Inbusschrauben. Letzteres kann offenbar Türschlösser aufbrechen. Somit werden die 27 bis 49 Jahre alten Männer nicht nur wegen Hausfriedensbruchs und einer wegen geringfügigen Diebstahls verurteilt (die Flaschen hatten den Laden verlassen), sondern auch wegen «Widerhandlung gegen das Straf- und Justizvollzugsgesetz». Bestraft werden sie mit bedingten Geldstrafen von 20-mal 30 Franken und Bussen über 200 beziehungsweise 300 Franken.