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Rüge des Gerichtshofs für Menschenrechte
Witwenrenten werden wohl mittelfristig gesenkt

Für Witwen wäre die geplante Reform eine Schlechterstellung – sie bekommen die Rente heute unabhängig vom Alter der Kinder (Symbolbild).
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Der Mann, der in Strassburg einen grossen Sieg errungen hat, ist mittlerweile 67 Jahre alt und bekommt eine AHV-Rente. Als seine Frau verunfallte und er Witwer wurde, war er 41 und die beiden Kinder waren 4 und 2. Er bekam eine Witwerrente, bis das jüngste Kind volljährig war. Dann stellte die Ausserrhoder Ausgleichskasse die Rente ein – weil er ein Mann ist. Als verwitwete Frau hätte er die Rente bekommen bis zum Pensionsalter.

Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom Dienstag. Zumindest seien im schweizerischen Gesetz keine hinreichend guten Gründe ersichtlich, welche diese Diskriminierung rechtfertigen würden. Damit ist die Schweiz geheissen, Witwen und Witwer künftig gleich zu behandeln. Ein Thema, das Bundesrat und Parlament schon lange auf der Agenda haben. Doch alle bisherigen Versuche einer Anpassung scheiterten, 2004 vor dem Volk und ein weiteres Mal im Parlament.

Nun könnte sich das ändern. SP-Nationalrätin Yvonne Feri, Mitglied der für die AHV zuständigen Sozialkommission, sieht eine mögliche Reform darin, die Witwenrenten auf das Ende der Ausbildung der Kinder zu beschränken. Für Witwen wäre das eine Schlechterstellung, sie bekommen die Rente heute unabhängig vom Alter der Kinder. Für Witwer hingegen wäre es eine Besserstellung: Heute erlischt ihr Rentenanspruch mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Das Richtalter für den Abschluss der Erstausbildung ist hingegen 25. Eine Senkung des Witwenrenten-Anspruchs ist also für SP-Politikerin Feri eine Option.

Von links und rechts bekämpft

Doch bis es so weit ist, erwartet Yvonne Feri vom Bundesrat, dass er die Diskriminierung von Männern beseitigt, indem verwitwete Männer denselben Rentenanspruch haben wie Frauen.

Thomas Aeschi, SVP-Nationalrat und -Fraktionschef, hält den Vorschlag, die Witwen- und Witwerrenten beim Ende der Erstausbildung der Kinder zu beschränken, ebenfalls für prüfenswert. Bisher wurde eine Anpassung der Witwenrenten von links und rechts bekämpft. Wenn nun Vertreter der SP sowie der SVP eine Kürzung der Witwenrenten gutheissen, hat eine Reform gute Chancen – falls diese Position in den jeweiligen Parteien und darüber hinaus eine Mehrheit findet.

«Bei der Witwenrente werden die Männer eindeutig benachteiligt.»

Thomas Aeschi, SVP-Nationalrat

Grundsätzlich habe er Mühe damit, dass «ein fremder Gerichtshof» die Schweiz rüge, weil ihre Gesetze angeblich menschenrechtswidrig seien, sagt Aeschi. Der Gerichtshof in Strassburg weite seine Kompetenzen schrittweise aus. Auch frage er sich zunehmend, wer die Gesetze mache: Richter oder gewählte Parlamentarier? Doch in diesem Fall sei er in der Sache mit dem EGMR einig. «Bei der Witwenrente werden die Männer eindeutig benachteiligt.» Das Urteil weise auf eine Problematik hin, welche die Schweiz ohnehin hätte angehen müssen, sagt er.

Situation ist anders als 1948

Der Mann aus Appenzell Ausserrhoden wehrte sich durch alle Instanzen gegen die Ungleichbehandlung, 2012 gelangte er schliesslich an den Gerichtshof in Strassburg, wo seine Beschwerde acht Jahre lang hängig war. Die Geschlechterdiskriminierung sei nicht absolut verboten, heisst es im Urteil. Doch es brauche «sehr gute Gründe» dafür. Diese fehlten in diesem Fall. Der Verweis der Schweizer Gerichte auf den Willen des Gesetzgebers greife zu kurz, denn bei der Einführung des Gesetzes 1948 seien die Lebensumstände anders gewesen, der Mann habe die Ernährerrolle gehabt. Gesetze seien jedoch «lebende Materie» und vor dem Hintergrund ihrer Zeit anzuwenden.

Der Beschwerdeführer musste nach dem Tod seiner Frau die Erwerbstätigkeit aufgeben, um die Kinder zu betreuen. Mit knapp 60, als die Kinder erwachsen waren, habe er keine Chancen mehr auf einen beruflichen Wiedereinstieg gehabt, heisst es im Urteil. In dieser Hinsicht sei es ihm nicht anders ergangen als einer verwitweten Frau. Die Schweiz verletze damit Artikel 14 und 8 der Menschenrechtskonvention: Verbot der Diskriminierung und Achtung des Familienlebens.

Schon 2016 wurde die Schweiz gerügt

Schon 2016 wurde die Schweiz im Bereich des Sozialversicherungsrechts vom EGMR gerügt – damals wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage für Observationen von IV-Rentnern. Bundesrat und Parlament holten das in Windeseile nach und lieferten die Gesetzesänderung, die im November 2018 in einer Referendumsabstimmung deutlich gutgeheissen wurde.

Diesmal dürfte es länger dauern, bis die Schweizer Antwort auf das Verdikt aus Strassburg erfolgt. Doch man könne die beiden Urteile nicht miteinander vergleichen, sagt CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Die Observationen habe der Gesetzgeber mit der 5. IV-Revision erlauben wollen. Die Rechtsgrundlage sei nur nicht vollständig gewesen. Im Fall der Witwenrenten solle man jetzt nichts überstürzen, sagt Humbel. «Jetzt müssen wir uns Zeit nehmen und evaluieren, in welchem Rahmen Witwenrenten heute noch ein Bedürfnis sind.»