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Protest gegen Lockdown
«Wir sind systemrelevant» – Freikirchen wollen öffnen

Anders als die Landeskirchen: Der Verband der Freikirchen drängt auf eine rasche Erlaubnis für Gottesdienste.
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Erst Ende Mai wird der Bundesrat die nächsten Schritte zur Lockerung des Veranstaltungsverbots bekannt geben. Gottesdienste bleiben damit mindestens bis zum 8. Juni verboten. Nicht alle Religionsgemeinschaften mögen das hinnehmen. Die beiden jüdischen Dachverbände drängen den Bundesrat in einem Schreiben vom 1. Mai, die Lockerung des Gottesdienstverbots solle rasch, «wenn möglich noch vor der Lockerung der Einschränkungen der allgemeinen Versammlungsfreiheit» ermöglicht werden. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die Plattform der Liberalen Juden sind der Ansicht, Gottesdienste müssten für alle Religionsgemeinschaften «baldmöglichst» wieder stattfinden können. Beide Verbände legen ein Schutzkonzept vor.

Auf christlicher Seite tönt es im rechten Flügel ähnlich. Der Verband der Freikirchen unterbreitete dem Bundesrat ebenfalls am 1. Mai eine Strategie samt Schutzkonzept. Das Verbot der Gottesdienste schränke die Religionsfreiheit stark ein. Weshalb die Freikirchen fordern, dass ihre Veranstaltungen wieder geordnet geöffnet werden können. Bei ihnen sei die Zahl der Gottesdienstbesucher besonders gross.

Auch der konservative Churer Priesterkreis rief den Bundesrat zu einer «umgehenden Lockerung» auf. Er erinnert daran, dass die Eucharistie «Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens» sei, und beklagt: «Die Schafe werden derzeit nicht zur Quelle gelassen.» Spätestens seit Öffnung der Baumärkte widerspreche der Kirchen-Lockdown dem juristischen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Schon Wochen zuvor hatte der Churer Administrator Pierre Bürcher versprochen, «alles zu tun, damit wir so bald wie möglich wieder in unseren Kirchen zusammenkommen können». Ihm schwebte ein ökumenisches Vorgehen der Kirchen vor.

«Kirchen sind in Krisen ‹systemrelevant› und beim Überleben von schwierigen Zeiten notwendig.»

Peter Schneeberger, Verband der Freikirchen

Mitte April trafen sich die Kirchenspitzen zwar mit Justizministerin Karin Keller-Sutter. Doch bekräftigte der Bundesrat am 29. April das Versammlungsverbot. Die Kirchen, die zuvor auf Lockerung gedrängt hatten, akzeptierten es.

Da Baumärkte, Tattoo-Studios und Coiffeursalons wieder Kunden bedienen dürfen, spricht Simon Hofstetter, Beauftragter für Recht und Gesellschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), von einer Schieflage beim bundesrätlichen Öffnungsplan: Er berücksichtige die kirchlichen Anliegen wenig. Dennoch sagt er: «Wir drängen nicht. Wir stellen die Eigeninteressen nicht vor das vor Gemeinwohl. Es geht ja ganz grundsätzlich um das Veranstaltungsverbot.»

So hat die EKS am 1. Mai zwar ein Schutzkonzept für Gottesdienste vorgelegt, zugleich aber versichert, dies nicht in der Absicht zu tun, gegenüber den Behörden eine möglichst baldige Öffnung des Veranstaltungsverbots für Gottesdienste zu erwirken. Vielmehr wolle man bereit sein, wenn dieses aufgehoben werde. Hofstetter zeigt sich erfreut, dass der Bundesrat bereits jetzt Beerdigungen ohne fixe Begrenzung der Teilnehmerzahl zulasse: «Es ist dies der einzige Ort, wo er das Veranstaltungsverbot ausser Kraft gesetzt hat.»

Die Bischofskonferenz hatte ihrerseits ein Schutzkonzept veröffentlicht. Es beinhaltet etwa, dass Weihwasserbecken leer bleiben, auf den Friedensgruss verzichtet und der Gesang eingeschränkt wird.

Schmerzlich trifft es die Kirchen, dass sie nun wohl auch Pfingsten und Christi Himmelfahrt nicht gemeinsam feiern dürfen. Zumal im nahen Ausland – in gewissen deutschen Bundesländern, in Österreich oder Tschechien – wieder Gottesdienst gefeiert wird. Die Kirchen sind auch verletzt, dass sie an den Medienkonferenzen des Bundesrats und des BAG kaum je Thema waren. Wie zum Trotz erklärt Peter Schneeberger vom Verband Freikirchen.ch: «Kirchen sind in Krisen ‹systemrelevant› und beim Überleben von schwierigen Zeiten notwendig. Sie sind dadurch auch ein Teil der ‹Grundversorgung›.»