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Meinung

Gastkommentar zum E-ID-Gesetz
Wir brauchen eine staatlich geprüfte Identität fürs Internet

«Wir erhalten eine vom Staat kontrollierte Identifikation»: Werbung für das E-ID-Gesetz im Bundeshaus.
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Rudolf Strahm hat in einem feurigen Kommentar in dieser Zeitung gegen das E-ID-Gesetz angeschrieben und dabei sämtliche antikapitalistischen Register gezogen. Er ist zwar nach eigenen Angaben «nicht in der Lage, alle Behauptungen von Befürwortern und Gegnern des E-ID-Gesetzes zu beurteilen». Das hält ihn aber nicht davon ab, Analogien zum Abstimmungskampf zur Konzerninitiative zu bemühen.

Bei jener Abstimmung im November stand ich auf der Befürworterseite und verstehe seine Verbitterung. Aber bei der elektronischen Identitätskarte geht es um etwas ganz anderes, und wir sollten die Dinge nicht vermischen.

Liest man Strahms Text, gewinnt man den Eindruck, Bundesrat und Parlament hätten sich bei der Gestaltung der gesetzlichen Grundlage für die E-ID von den «Konzernen» übervorteilen lassen, ja er schreibt sogar davon, dass die E-ID uns zu «Konzernbürgern» mache.

Das ist Unsinn. Vielmehr ist auch bei der deutlichen Mehrheit der – durchaus kritischen – Parlamentarier während der Beratung dieses Gesetzes rasch klar geworden, dass dieses Vorhaben ein Gemeinschaftswerk von staatlicher Kontrolle und Aufsicht auf der einen Seite und privatwirtschaftlicher Innovationskraft auf der anderen Seite sein muss. So können wir als Gesetzgeber den Nutzerinnen und Nutzern eine zukunftstaugliche E-ID ermöglichen.

Gerade weil wir Staatsbürger und keine «Konzernbürger» sein wollen, braucht es klare Rahmenbedingungen. Elektronische Identitätsdienste gibt es schon Hunderte, und wir nutzen sie auch oft, geschützt nur durch privatrechtliche Verträge, aber ohne staatliche Aufsicht.

Für Grenzübertritte habe ich meinen vom Staat ausgestellten Pass, den ich vorzeigen kann. Bei den meisten Gelegenheiten, bei denen ich täglich meine Identität beweisen muss, brauche ich aber meinen Pass nicht, muss mich aber dennoch identifizieren können. Oft muss ich meine Identität auch beweisen können: beim Einkaufen in einem Onlineshop, beim Übermitteln der Steuererklärung, beim Abfragen meiner E-Mails oder beim E-Banking. Bei diesen Gelegenheiten identifiziere ich mich gegenüber Unternehmen und oft auch mit Log-ins und Software von Unternehmen.

Ich löse eine E-ID bei einem privaten Anbieter, und dieser kontrolliert beim Staat, ob ich wirklich Beat Flach bin.

Das E-ID-Gesetz, über das wir am 7. März abstimmen, ermöglicht es nun, dass diese täglichen Identifikationen nicht einfach nur mit den dutzendweise vorhandenen privaten Identifikationsmöglichkeiten vorgenommen werden können. Wir erhalten eine vom Staat kontrollierte Identifikation: Ich löse mir einmalig eine E-ID bei einem privaten Anbieter, dieser kontrolliert beim Staat, ob ich wirklich Beat Flach bin. Anschliessend habe ich die Möglichkeit, mich mit dieser E-ID einfacher und sicherer im Internet zu bewegen.

Ich habe Gewähr, dass nur ich meine Identität nutzen kann. Weder meine Daten noch meine «Identität» als Bürger lagere ich damit an eine Firma aus. Bin ich jetzt trotzdem ein «Konzernbürger», wie Rudolf Strahm mahnend geschrieben hat?

Nein. Weder delegiere ich meinen hoheitlichen Pass an eine Firma, noch liefere ich meine Daten an diese Firma. Ich nutze lediglich die Möglichkeit, mir mit einer E-ID den staatlichen «Stempel» «hoheitlich geprüft» abzuholen. Das kann im Internet wichtig, sicher und praktisch sein. Wenn ich das nicht möchte, lasse ich es bleiben. So einfach ist das.

Es hat sich nicht die böse «Konzernlobby» durchgesetzt.

Das E-ID-Gesetz ist ein gutes, wohlaustariertes Grundlagengesetz. Auch wenn Rudolf Strahm den anscheinend in seiner Welt bösen Begriff der «Konzerne» gegen ein Dutzend Mal verwendet, wird seine Geschichte über die Entstehung des E-ID-Gesetzes nicht wahrer.

Es hat sich nicht die böse «Konzernlobby» durchgesetzt, sondern nach 15 Jahren politischer Debatte und zwei gescheiterten Versuchen einer vollstaatlichen E-ID konnte sich endlich eine Mehrheit des Parlamentes auf ein E-ID-Gesetz einigen. Wir haben am 7. März die Möglichkeit, mit einem guten, ausgeglichenen Gesetz, das auf einer sinnvollen Zusammenarbeit zwischen Staat und Privaten basiert, endlich einen Schritt in Richtung Zukunft zu machen.