Winterthurer IS-Geschwister verurteilt – zu geringen Strafen
Erstmals spricht ein Schweizer Gericht IS-Rückkehrer schuldig. Ins Gefängnis muss niemand. Aber zur Polizei.
Das Jugendgericht Winterthur hat jene beiden jungen Winterthurer zu bedingten Freiheitsstrafen von unter einem Jahr verurteilt, deren Reise nach Syrien in der Schweiz viel Aufsehen erregte. Nun, fünf Jahre später, erregt das tiefe Strafmass Aufsehen. Es lässt sich sich damit erklären, dass die beiden Verurteilten zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Und dass ihnen keine Kampfhandlungen nachgewiesen werden konnten.
Vor Weihnachten 2014 waren die 15-jährige Esra und ihr ein Jahr älterer Bruder Vedad (Namen geändert) aus dem Winterthurer Steigquartier verschwunden. Nach rund einem Jahr kehrten die beiden Schweizer kosovarischer Herkunft zurück.
Gute Zukunftsprognose
Am Mittwochmorgen verurteilte das Jugendgericht die jungen Erwachsenen wegen Verstössen gegen das Al-Qaida- und IS-Gesetz. Für Esra hält das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten für angemessen, für Vedad sollen es elf Monate sein, ebenfalls auf Bewährung. Machen sich die Beiden nicht innerhalb von einer Probezeit von einem Jahr in ähnlicher Weise erneut schuldig, verfällt die Strafe. Ohnehin wäre der Grossteil bereits verbüsst, durch Untersuchungshaft, Massnahmen wie Aufenthalt in Heimen und elektronische Fussfessel. Das Gericht rechnet Esra neun Monate an und Vedad zehn. Damit würde die Reststrafe noch je ein Monat betragen.
Den beiden IS-Rückkehrern gibt das Gericht eine günstige Prognose, was Rückfallgefahr betrifft. Es macht Esra und Vedad aber die Auflage, dass sie sich ein Jahr lang regelmässig mit der Gewaltschutz-Stelle der Zürcher Kantonspolizei treffen müssen. Von anderen Massnahmen sieht es ab.
Waffe statt Hosenträger
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich die Geschwister fast ein Jahr lang auf IS-Gebiet aufgehalten hatten. Sie seien dorthin gereist, obwohl sie von den Greueltaten der Terrororganisation wussten. Als wahrscheinlich erachtet das Gericht, dass Vedad in einer Grenzbrigade aktiv war und dass er eine Waffe trug. Dem Beschuldigten nahm es nicht ab, dass sein Waffenhalfter, der auf einem Foto sichtbar war, Hosenträger waren.
Erwiesen ist gemäss dem Gerichtsvorsitzenden Andreas Oehler, dass der KV-Abbrecher für den IS Logistik- und Transportdienste leistete. Den Rücken hielt ihm seine Schwester frei, die den Haushalt besorgte, Kinder betreute und Englisch unterrichtete. Verurteilt wurden die Geschwister auch, weil sie für die Terrororganisation Propaganda machten. Sie versuchten, Angehörige sowie Islamisten aus Winterthur zu überzeugen, ebenfalls ins «Kalifat» zu kommen.
Das Urteil kann weitergezogen werden. Das Strafmass fällt nur leicht geringer aus als von der Anklage verlangt. Die Jugendstaatsanwaltschaft hatte elf Monate für Esra und zwölf Monate für Vedad gefordert, beides auf Bewährung. Zumindest der Verteidiger der jungen Frau hatte gemäss eigenen Angaben in der Hauptverhandlung, die bereits im Dezember stattfand, auf Freispruch plädiert.
Schützen statt Strafen
Wegen des Alters der Geschwister zum Zeitpunkt der Reise nach Syrien kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dort steht nicht das Strafen, sondern der Schutz und die Entwicklung von Jugendlichen im Vordergrund. Weiter heisst es im Gesetz: Den Lebens- und Familienverhältnissen der Beschuldigten sowie der Entwicklung ihrer Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken. Mit der Anklage gegen das Winterthurer Geschwisterpaar hatte die Jugendanwaltschaft auch Schutzmassnahmen für die Beschuldigten gefordert, über die im öffentlichen Teil der Hauptverhandlung nichts weiter bekannt wurde.
Vom Grossteil des Prozesses waren Zuschauer und Medien ausgeschlossen. Tamedia hatte aber mit einer Beschwerde erreicht, dass wenigstens die Befragung Esras und Vedads zur Sache nicht geheim blieb. Während eineinhalb Stunden durften akkreditierte Gerichtsreporter dabei sein.
Allerdings verweigerten die Geschwister die Aussagen, was ihre Radikalisierung, ihre Zeit in Syrien und ihre Rückreise betraf. Von Esra war nur zu vernehmen: «Ich sage nichts dazu.»
Vedad gab auch wenig Konkretes von sich. Pauschal bestritt er die Darstellung in der Anklageschrift. Zu einem Foto, auf dem er zusammen mit dem später in Syrien getöteten Thaibox-Weltmeister und Jihadisten Valdet Gashi vor einer IS-Flagge zu sehen ist, sagt er: «Das ist ein Symbol des Islam, das vom IS missbraucht wird.» Das abgebildete Glaubensbekenntnis habe er selber in seinem Zimmer aufgehängt.
Hütedienste im Kalifat
Vedad sagte in der Gerichtsverhandlung auch, dass Muslime «seit Jahren» unterdrückt würden. Flüchtlinge in Syrien seien nicht nur vom IS terrorisiert worden, sondern auch von Deutschland, Frankreich, den USA und Russland.
In Syrien sei es gefährlich gewesen, aber er habe sich wohlgefühlt, weil er Menschen habe helfen können. Verdad konnten – ebenso wenig wie seiner Schwester – Kampfhandlungen oder Terrortaten nachgewiesen werden. Gemäss Anklage hat er den IS logistisch unterstützt, indem er Transporte durchführte und Hilfsgüter verteilte.
Esra soll Kinder gehütet und ihnen Englisch beigebracht haben. Zudem sollen beide Geschwister Propaganda für die Terrororganisation gemacht haben, weil sie Angehörige und Freunde aufforderten ins kurz zuvor ausgerufene IS-Kalifat zu kommen.
Hier hat der Tamedia-Recherchedesk die Jihadreise rekonstruiert.
Erstes Gerichtsurteil
In der Schweiz haben bislang keine IS-Rückkehrer vor Gericht gestanden. Mehrere Strafverfahren gegen mutmassliche Kämpfer der Terrortruppe laufen. Unter anderem ermitteln Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei gegen frühere erwachsene Kollegen und Leitfiguren Esras und Vedads aus der Winterthurer Islamistenszene. Verurteilt worden sind von Schweizer Gerichten zwei Syrien-Rückkehrer, welche Truppen dienten, die sich gegen den IS einsetzten. Ein Kurden-Unterstützer und ein christlicher Kämpfer erhielten von der Militärjustiz bedingte Strafen wegen fremden Diensten.
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