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Gesetze und Tipps
Wildcampieren – aber richtig

Nicht überall erlaubt: Wild campen.
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2021 war ein Rekordjahr für viele Schweizer Campingplätze. TCS Camping, mit 24 Plätzen der grösste Anbieter der Schweiz, verbuchte beispielsweise erstmals über eine Million Logiernächte. Ein beeindruckendes Plus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr und sogar 65 Prozent mehr als 2019. Diese Zahlen kommen nicht von ungefähr, schliesslich hat die Corona-Pandemie in der Schweiz den Campingboom weiter verstärkt. Die Folgen: Die Stellplätze wurden knapper, das Wildcampieren nahm zu. Dies führte immer wieder zu Problemen.

Marcel Zysset, Zentralpräsident von Swisscamps, dem Verband der Campingplatzbetreiber, ist sich dessen bewusst: «Wir haben die Zunahme von Reisemobilen aller Art schon vor einigen Jahren festgestellt und auf den Campingplätzen neue Stellplätze errichtet. Jedoch kann die momentane Nachfrage in der Schweiz an Feiertagen und in den Sommerferien ohne Vorbuchung kaum bewältigt werden.»

Er stellt aber klar, dass beim Wildcampieren nicht immer das Stellplatzangebot das Problem sei, sondern oftmals die Touristen selbst. «Es gibt immer solche, die meinen, sie seien die Einzigen unterwegs auf der Erde, und sich auch so verhalten. Das ist aber eine sehr kleine Minderheit», so Zysset.

Damit wild campen nicht zum Problem wird, sollte man diese Punkte unbedingt beachten:

Hier ist Wildcampieren ausdrücklich verboten

Grundsätzlich ist Wildcampieren in der Schweiz nicht verboten. Das bedeutet aber nicht, dass es überall erlaubt ist. Ohne Ausnahme untersagt ist wildes Campen in Naturschutzgebieten, im Schweizerischen Nationalpark, in eidgenössischen Jagdbanngebieten, in Wildruhezonen und überall dort, wo ein allgemeines Betretungsverbot herrscht.

Wildcampieren ist in der Schweiz grundsätzlich nicht verboten. Es gilt aber, Regeln zu beachten. 

Hier ist Wildcampieren grundsätzlich erlaubt

Wer sich oberhalb der Baumgrenze befindet, darf dort im Zelt während einzelner Nächte schlafen oder biwakieren. Gemäss dem Schweizer Alpen-Club befinden sich oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Wiesen oder im felsigen Gelände und ausserhalb von Schutzgebieten ideale Standorte dafür.

Ebenfalls kein Problem ist das Übernachten auf Privatgrundstücken – sofern die Erlaubnis des Grundstückbesitzers vorliegt. Und wer in Not gerät, darf ebenfalls jederzeit biwakieren. 

In welchen Kantonen gilt was?

Diese Frage lässt sich nicht abschliessend beantworten. In der Schweiz sind die Kantone für das Wildcampieren verantwortlich, die einzelnen Gemeinden können aber eigene Regeln und Verordnungen festlegen. So ist etwa im Kanton Appenzell Innerrhoden das wilde Campen generell verboten. Das ist auch im Kanton Zürich der Fall – aber es gibt Ausnahmen. So ist etwa das einmalige und einzelne Übernachten im Wald ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen erlaubt. Der TCS rät deshalb, sich immer vorab oder vor Ort bei der Gemeinde oder der Polizei zu informieren.

Diese Verhaltensregeln sind beim Wildcampieren einzuhalten

No-go beim Wildcampieren: Ein Feuer machen. 

Wer unter freiem Himmel zeltet oder biwakiert, muss insbesondere etwas tun: die Natur respektieren. Weitere wichtige Verhaltensregeln hat der TCS definiert. Dazu gehört unter anderem:

  • Den Ort so hinterlassen, wie man ihn vorgefunden hat

  • Abfall mitnehmen

  • Da Fäkalkeime den Tieren schaden können, den Stuhlgang nur im Notfall in der Natur verrichten. Falls es doch sein muss, die Hinterlassenschaft vergraben

  • WC-Papier nicht in der Natur liegen lassen, sondern in einem Abfallsack mitnehmen

  • Kein Feuer machen

  • Rücksichtsvoll gegenüber den Wildtieren sein und Lärm vermeiden

Das gilt bei Übernachtungen im Wohnmobil oder im Auto

Wer im Wohnmobil, Camper oder im Auto an einem öffentlichen Ort übernachten will, muss sich nach den Regeln und Vorgaben der Gemeinden oder der Grundstückbesitzer richten. Das gilt auch für Übernachtungen auf öffentlichen Parkplätzen. Klar ist aber, dass das Fahrzeug auf einem offiziellen Parkplatz stehen muss. Zudem ist Campingverhalten, wie etwa einen Tisch aufzustellen, untersagt. Das gilt auch bei Raststätten, wobei hier die kantonalen oder die Standortbestimmungen greifen.

Auch für das Wildcampieren im Fahrzeug gibt es Regeln. Diese sind kantonal unterschiedlich. 

Rastplätze hingegen sind keine Campingplätze. Wohl darf man sich dort wie etwa Lastwagenchauffeure erholen, übernachten aber nicht. Übrigens: Im Auto auf einem Parkplatz zu schlafen, ist in einigen Kantonen erlaubt, in anderen nicht. Auch hier ist es deshalb wie allgemein beim Wildcampieren ratsam, sich zu informieren.