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AboZürcher Strassenverkehrsamt muss Praxis ändern
Wie ein Teenager durch einen Irrtum zum Fahrausweis kam – und ihn behalten darf

Das Strassenverkehrsamt in Zürich habe einem 18-Jährigen «zu Unrecht» den Lernfahr- und Führerausweis ausgestellt, urteilt das Verwaltungsgericht.
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Als er auf die Autobahn A1 einfahren will, verliert er die Kontrolle über das Auto. Kein Wunder, er fährt mit Sommerreifen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt mit überhöhter Geschwindigkeit zwischen 130 und 150 Stundenkilometern. Das Auto gerät ins Schleudern und prallt gegen ein weiteres Fahrzeug. Der Lenker des korrekt fahrenden Autos wird beim Unfall verletzt.

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