AboAus dem ObergerichtWie ein Bagatellfall völlig aus dem Ruder lief
Daniel Blumer, Kommandant der Zürcher Stadtpolizei, verbietet einem Polizisten, Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt zu erstatten. Zu Recht, urteilt das Obergericht.
Ein Beamter der Zürcher Stadtpolizei hat gegen Stadtpolizei-Kommandant Daniel Blumer Strafanzeige unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Hinderung einer Amtshandlung eingereicht. Ein als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzter Graubündner Staatsanwalt stellte in der Folge das Strafverfahren ein. Dagegen wehrte sich der Polizist. Erfolglos, wie das Urteil des Obergerichts nun zeigt.