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AboAus dem Obergericht
Wie ein Bagatellfall völlig aus dem Ruder lief

Der Verhandlungssaal am Zürcher Obergericht wurde für diesen Fall nicht benötigt. Das Verfahren wurde schriftlich geführt.
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Ein Beamter der Zürcher Stadtpolizei hat gegen Stadtpolizei-Kommandant Daniel Blumer Strafanzeige unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Hinderung einer Amtshandlung eingereicht. Ein als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzter Graubündner Staatsanwalt stellte in der Folge das Strafverfahren ein. Dagegen wehrte sich der Polizist. Erfolglos, wie das Urteil des Obergerichts nun zeigt.

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