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Wie die deutschen Parteien zu Geld kommen

Wie finanzieren sich die Parteien im Bundestag? Eine Kamerafrau nimmt das Reichstagsgebäude in Berlin in den Fokus.
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Die Parteifinanzierung in Deutschland unterscheidet sich grundlegend von derjenigen in der Schweiz. Während es hierzulande keine gesetzlichen Regeln zur Transparenz gibt, müssen die deutschen Parteien Spenden ab 10'000 Euro offenlegen. Sobald ein Gönner innerhalb eines Jahres mehr als diese Summe schenkt, müssen sein Name und seine Adresse im Rechenschaftsbericht der begünstigten Partei genannt werden.

Zudem sind die Parteien verpflichtet, Grossspenden in der Höhe von mindestens 50'000 Euro sofort der Bundestagsverwaltung zu melden und umgehend zu veröffentlichen. Genau diese Vorschrift könnte die AfD verletzt haben. Laut Medienberichten hat die Partei vor den Bundestagswahlen 2017 eine Spende über 130'000 Euro (umgerechnet rund 150'000 Franken) von einem Schweizer Pharmaunternehmen erhalten, diese aber nicht deklariert. Ausserdem stammte das Geld aus einem Land, das nicht zur EU gehört. Solche Auslandsspenden sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Die AfD hat inzwischen einen Grossteil der Summe zurückgezahlt. Weil sie die mutmasslich illegale Spende angenommen und das rechtzeitige Melden des Betrags versäumt hat, ist sie aber gewaltig unter Druck geraten. Hat die AfD damit gegen das deutsche Parteiengesetz verstossen, wie Kritiker meinen? Oder konnte sie schlicht nicht mit einer solchen Summe umgehen? Wie Zahlen des Deutschen Bundestages zeigen, hat die Partei seit ihrer Gründung 2013 erst einmal offiziell eine Grossspende erhalten.

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Mit Abstand am meisten Grossspenden hat in den letzten sechs Jahren die CDU von Bundeskanzlerin Angela Merkel erhalten. 7,3 Millionen Euro waren es insgesamt, mehr als ein Drittel davon allein im Jahr der Bundestagswahlen 2017. Danach folgt die FDP mit gut 4 Millionen. Die restlichen Parteien, die aktuell im Bundestag vertreten sind, kommen auf weniger als 650'000 Euro oder haben wie Die Linke überhaupt keine grossen Schenkungen erhalten.

Auch die AfD hat keine Gönner, die man kennt – ohnehin bekam sie abgesehen von der aktuell diskutierten Schweizer Schenkung nur eine Grossspende im Dezember 2016 in Höhe von 100'000 Euro, überwiesen von einer Privatperson namens Marianne Zubrzycki-Lederhausen aus Bonn. Die AfD kommt aber auch so zu ihrem Geld, denn Grossspenden sind längst nicht die Haupteinnahmequelle der deutschen Parteien.

Millionen vom Staat

Die Parteien finanzieren sich auch durch Mitgliederbeiträge und vor allem durch staatliche Mittel. Im Gegensatz zu ihren Schweizer Pendants erhalten sie jedes Jahr öffentliche Zuschüsse, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich Anspruch auf Geld vom Staat haben alle Parteien, die bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen mindestens 1 Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht haben.

Allerdings werden die Gelder sehr ungleich verteilt. Massstab für die Verteilung ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Diese wird zum einen daran gemessen, wie viele Stimmen sie bei den genannten Wahlen erzielt haben. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhalten die Parteien 1 Euro pro Stimme, für jede weitere 0,83 Euro (Wählerstimmenanteil). Zum anderen bekommen die Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendung bis 3300 Euro in Form von Mitgliederbeiträgen und Spenden erhalten haben (Zuwendungsanteil).

Für das Jahr 2017 waren 20 Parteien anspruchsberechtigt. Ein Grossteil der insgesamt festgesetzten 161,8 Millionen Euro entfielen aber auf die sechs Bundestagsparteien: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP und AfD. Die nicht im Bundestag vertretenen Parteien bekamen den kleinen Rest.

Die Union aus CDU/CSU liegt mit über 60 Millionen deutlich vor der SPD mit 49 Millionen. Zusammen kommen die beiden grossen Parteien auf gut zwei Drittel der verteilten Gesamtsumme. Die Grünen erhielten noch 15,6 Millionen vom Staat und damit immerhin doppelt so viel wie die AfD.

Im vergangenen Jahr wurde die absolute Obergrenze an staatlichen Mitteln auf 161,8 Millionen Euro festgelegt. Wenn der errechnete Gesamtbetrag für alle Parteien diese Summe überschreitet, werden die auf die einzelnen Parteien entfallenden Beträge anteilsmässig gekürzt. Auffallend ist aber, dass die Obergrenze in den letzten Jahren laufend erhöht wurde.

2009 finanzierte der Staat die Parteien noch mit gut 131 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr waren es schon 30 Millionen oder fast ein Viertel mehr. Wie viel die AfD dieses Jahr vom Kuchen abschneiden kann, ist noch ungewiss. Die anderen Parteien fordern im Zuge der Spendenaffäre um die mutmasslich illegale Spende aus der Schweiz Konsequenzen. Die Bundestagsverwaltung forderte die AfD am Montag zu einer Stellungnahme auf.