Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Freihandel mit Indonesien
Wie der Bundesrat den Palmöldeal sichern will

Palmölplantage in Indonesien: Ist die Produktion nachhaltig? 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Antwort auf diese Frage wird den Ausgang der Volksabstimmung vom 7. März mitentscheiden: Kann der Bund sicherstellen, dass aus Indonesien nachhaltig produziertes Palmöl in die Schweiz gelangt? Noch bevor das Stimmvolk über das geplante Freihandelsabkommen mit dem südostasiatischen Staat befindet, liegt ein detaillierter Umsetzungsplan vor – verpackt in einer Verordnung, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat. Sie tritt in Kraft, sollte das Stimmvolk das Abkommen gutheissen. Der Bundesrat setzt auf verschiedene Sicherungshebel.

  • Ökolabel definiert: Nach einer externen Evaluation hat der Bundesrat vier Zertifizierungssysteme identifiziert, die er als geeignet einstuft. Das wohl bekannteste darunter ist das RSPO-Gütesiegel. Es handle sich um die «strengsten Nachhaltigkeitsstandards für Palmöl, die momentan auf dem Markt existieren», heisst es im Bericht zum Verordnungsentwurf. Die vier Systeme stellen laut Bundesrat nicht nur Anforderungen an die nachhaltige Herstellung von Palmöl, sondern enthalten weitere Kriterien, etwa die Rückverfolgbarkeit des Produkts. Erfüllt ein solches Label die Vorgaben des Bundes nicht mehr, wird es «von der Liste entfernt». Der Bundesrat kann umgekehrt neue Label in die Verordnung aufnehmen, sofern diese das Anforderungsprofil erfüllen.

  • Mitsprache gewährt: Welche Kriterien das Label erfüllen muss, hat das federführende Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nicht allein definiert, sondern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt. Miteinbezogen wurden auch der WWF und das Palmölnetzwerk Schweiz, in dem sich Akteure der Lebensmittelbranche zusammengeschlossen haben, etwa Coop, Migros und Nestlé. Das Seco überprüft in Zusammenarbeit mit dem Bafu «regelmässig» die Eignung der Labels.

  • Auflagen für Importeure: Das Abkommen hebt die Zölle für Palmöl nicht auf, es reduziert sie aber um 20 bis 40 Prozent, dies für ein Kontingent von zuerst 10’000 Tonnen, das schrittweise auf 12’500 Tonnen wachsen soll. Zur Einordnung: Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren jeweils durchschnittlich 800 Tonnen Palmöl aus Indonesien eingeführt, letztes Jahr allerdings nur 35 Tonnen. Importeure, welche von den Vorzugskonditionen profitieren wollen, müssen bei einem der vier Label zertifiziert sein. Für die Einfuhr müssen sie beim Bund ein Gesuch stellen, Bewilligungsbehörde ist das Seco, das bei einem positiven Entscheid die Zollverwaltung informiert. Was sich nicht ändert: Auch mit dem Freihandelsabkommen bleibt es möglich, Palmöl ohne Ökolabel aus Indonesien (und anderen Ländern) zu beziehen. In diesem Fall erhält der Importeur einfach keine Zollvergünstigungen.

  • Spezieller Transport: Eine weitere Auflage soll die Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Das Palmöl darf nicht in grossen Tanks transportiert werden, sondern ausschliesslich in Behältern von maximal 22 Tonnen. Das Seco geht davon aus, dass damit das Risiko einer Vermischung mit nicht zertifiziertem Palmöl minimiert wird. Überdies lohne sich der Transport von nicht nachhaltigem Palmöl in kleinen Tanks nicht. Hinzu kommt: Die Importeure müssen im Besitz eines Lieferketten-Zertifikats sein. Dieses ist fünf Jahre gültig. Ein «unabhängiges Prüfunternehmen» kontrolliert alljährlich, ob es eingehalten wird. Schliesslich kann das Seco die Genehmigung der Importe an Auflagen knüpfen, etwa dass der Händler von sich aus meldet, sollte das Lieferketten-Zertifikat nicht mehr gültig sein.

  • Strafen: Der Bundesrat sieht Sanktionen vor für Importeure, welche unter falschen Angaben nicht zertifiziertes Palmöl zu Vorzugskonditionen in die Schweiz einführen. In solchen Fällen kann der Bund jenen Betrag einfordern, um den der Importeur seine Ware verbilligt ins Land holen konnte. Zudem drohen – je nach Art des Vergehens – den Importeuren Bussen von maximal dem Fünffachen des hinterzogenen Zollbetrags und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Wirkung umstritten

Inwieweit die skizzierten Sicherungshebel greifen, ist umstritten. Das Komitee Stop Palmöl hält den Vorschlag des Bundesrats für ungenügend. Griffige Sanktions- und Kontrollmechanismen würden fehlen, ebenso eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Auch sei die Transparenz in den Lieferketten meistens nicht gewährleistet. «Die Zollreduktion auf Palmöl und die Förderung des Freihandels gefährden die Nachhaltigkeit», sagt Biowinzer Willy Cretegny, Initiant des Referendums. Die Gegner des Abkommens kritisieren explizit das Label RSPO, das weder die Abholzung artenreicher Regenwälder verhindere noch die Zerstörung von Torfmooren oder den Einsatz von Pestiziden.

Das grüne Lager ist jedoch gespalten. Während die Grünen das Referendum unterstützen, stehen SP und GLP an der Seite des Bundesrats und der bürgerlichen Parteien. SP-Nationalrat Fabian Molina spricht von einem «neuen Benchmark»: Die Verordnung sei der Beleg dafür, dass die innerstaatliche Umsetzung von Handelsverträgen möglich sei. «Sie stellt einen ersten Schritt dar auf dem Weg zu einem Aussenwirtschaftsgesetz, in dem die Verfahren, Grundsätze und Ziele für alle Handelsverträge der Schweiz geregelt werden sollen.»