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Streit wegen Kündigung
Whistleblower verliert vor Gericht gegen Zürcher Unispital

Das Gericht sagt über die Kündigung in der Herzklinik-Affäre: Die Spitalleitung ist zu lange untätig geblieben.
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Das Zürcher Universitätsspital durfte das Arbeitsverhältnis mit dem Whistleblower in der Herzklinik-Affäre auflösen. «Zumal auch die Zusammenarbeit mit dem Klinikdirektor beendet wurde», schreibt das Zürcher Verwaltungsgericht in einer Medienmitteilung am Montag. Der Hinweisgeber wehrte sich mit einer Beschwerde gegen seine Entlassung.

Laut Gericht hat der Arzt in der Konfliktsituation Gespräche mit seinem damaligen Vorgesetzten und Klinikdirektor, Francesco Maisano, verweigert. «Im Dezember 2019 meldete der Beschwerdeführer der Spitaldirektion ein angebliches Fehlverhalten des Klinikdirektors. Daraufhin wurde eine Untersuchung eingeleitet, welche die Vorwürfe später teilweise bestätigte», schreibt das Gericht. In der Folge habe der Leitende Arzt weitere Meldungen über Missstände gemacht, auch gegen andere Mitarbeiter der Klinik. «Der Konflikt war im Sommer 2020 bereits derart verhärtet, dass er nur noch durch die Auflösung einzelner Anstellungsverhältnisse beruhigt werden konnte.»

Mitverantwortung der Spitalleitung

Das Gericht sieht die Spitalleitung in der Mitverantwortung. Dem Arzt war nach seiner Whistleblower-Meldung ein Sabbatical angeboten worden, das er ablehnte. Die Spitalleitung sei zu lange untätig geblieben. «Und ergriff mit dem Angebot eines Sabbaticals später eine Massnahme, die der Beschwerdeführer als Versuch verstehen musste, ihn loszuwerden.»

Die Rechtsanwältin des Arztes sagt, das Urteil basiere auf einer unvollständigen Darstellung des Sachverhalts. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, weshalb der Arzt nach einer ersten Kündigung und der Klärung der Missverständnisse im Sommer 2020 wieder eingestellt wurde, wenn der Konflikt dann tatsächlich so verhärtet gewesen sein soll, wie das Gericht schreibt. Man prüfe, das Urteil weiterzuziehen, sagt sie.