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AboInterview über neue Scheidungs-Rechtsprechung
«Wer mit der Ehe eine Lebensversicherung will, liegt falsch»

Bundesrichter Nicolas von Werdt am 1. April 2021 in Bern.
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Herr von Werdt, laut den neusten Bundesgerichtsentscheiden müssen geschiedene Frauen deutlich mehr zu ihrem Lebensunterhalt beitragen als bisher. Auch wenn sie Kinder haben oder bei der Scheidung schon älter sind. Für die Schweiz ist das eine Revolution.

Wir haben vollzogen, was Realität ist. Die neue Rechtsprechung wird sich punktuell auswirken. Sie sollte aber nicht zu gewaltigen Änderungen führen. Vielmehr nähert sich die Rechtsprechung damit den realen Lebensverhältnissen von Familien.

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