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«Wer eine Frau zum Burka-Tragen zwingt, soll bestraft werden»

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Keine Frau dürfe genötigt werden, ihr Gesicht zu verhüllen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Mit einer ausdrücklichen Nennung im Strafgesetzbuch mache er nun deutlich, dass er Zwang gegen Frauen nicht akzeptiere. «Wer eine Frau zum Burka-Tragen zwingt, soll bestraft werden», erklärte Simonetta Sommaruga während der Medienkonferenz in Bern.

Auch Kontakte mit gewissen Behördenstellen, wie zum Beispiel die Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, müssten künftig mit unverhülltem Gesicht erfolgen. Denn diese müssten wissen, mit wem sie es zu tun hätten. Das schaffe Vertrauen. Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz sollten bestraft werden. Bis Mitte des nächsten Jahres soll das Bundesamt für Justiz (BJ) eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Verhüllungsverbot

Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» war im Oktober formell zu Stande gekommen. Sie verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein beanspruchten Dienstleistungen verhüllen darf. Ausnahmen sind vorgesehen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

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Unternehmer Nekkaz hat angekündigt, alle anfallenden Bussen zu bezahlen. Bis zum August 2016 hat es jedoch nur zwei Bussen gegeben.
Verhüllte Touristinnen in der Schweiz: Die Regelung des öffentlichen Raums ist Sache der Kantone. (Archiv)
Der Bundesrat lehnt die Burka-Initiative ab und präsentierti n Bern einen Gegenvorschlag: Martin Dumermuth, Direktor Bundesamt für Justiz BJ, Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Mario Gattiker, Staatssekretaer und Direktor Bundesamt fürMigration SEM (v. l.) während der MK. (20. Dezember 2017)

Da bei einem Ja zur Initiative auch das Tragen von Burka und Nikab in der Öffentlichkeit verboten wäre, wird das Volksbegehren auch als «Burka-Initiative» bezeichnet. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Sache der Kantone

Diese Initiative lehnt der Bundesrat ab. Denn die Regelung des öffentlichen Raums sei in der Schweiz traditionell Sache der Kantone. Diese sollen auch in Zukunft selber bestimmen können, wie sie mit verhüllten Touristinnen umgehen möchten. Ein Verhüllungsverbot gibt es bisher im Kanton Tessin. Auch der Kantonsrat St. Gallen hatte Ende November ein Gesetz verabschiedet, das eine Bestrafung vorsieht, wenn jemand im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet».

Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, muss jedoch jeweils im Einzelfall beurteilt werden. In den Kantonen Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus wurde ein Verhüllungsverbot abgelehnt.

Wobmanns Reaktion

Für die Initianten der Volksbegehrens «Ja zum Verhüllungsverbot» geht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats an ihrem Anliegen «völlig vorbei». Sie halten an der Initiative fest.

Der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann vom «Egerkinger Komitee», das hinter der Initiative steht, hält nichts vom bundesrätlichen Vorschlag. «Der Bundesrat will das Problem nicht sehen», sagte Wobmann am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dieser «schwammige» Gegenvorschlag könne gar nichts lösen. Dass der Bundesrat vor allem beim Zwang zum Burka-Tragen ansetzen wolle, lasse alles andere ausser Acht. So fordert das Volksbegehren, allgemein die Verhüllung des Gesichts zu verbieten. Das ziele etwa auch auf Fussball-Hooligans ab, sagte Wobmann. Auch das Argument des Bundesrats, den Kantonen sei es freigestellt, selber das Tragen der Burka zu verbieten, lässt der SVP-Nationalrat nicht gelten. Es könne nicht sein, dass 26 Kantone unterschiedliche Gesetze machten. «Wir wollen eine klare Regelung, schliesslich geht es um unsere Werte.»

Die Initiative geniesse in der Bevölkerung grossen Rückhalt, sagte Wobmann weiter. Er sei zuversichtlich, dass sie auch an der Urne durchkommen werde.

SDA/fal