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Wer auf der Intensivstation Vorrang hat

Entscheidungen seien so zu fällen, dass möglichst wenig Menschen schwer erkranken oder sterben: Ärzte im Moncucco Spital in Lugano, eines von zwei medizinischen Zentren im Kanton Tessin zur Behandlung von Coronavirus-Patienten. Foto: Keystone
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Die Intensivstationen stehen mit dem Coronavirus vor ausserordentlichen Herausforderungen. Für die Mitarbeitenden in den Intensivabteilungen sind Richtlinien publiziert worden, nach welchen sie bei einem Platzmangel Entscheide fällen sollen.

Grundsätzlich würden Covid-19-Erkrankte und andere Patienten, die Intensivpflege benötigen, nach denselben Kriterien behandelt, halten die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) fest. Sie haben die gemeinsamen Richtlinien am Freitagabend veröffentlicht.

Die Situation könne derzeit noch aufgefangen werden, indem Wahleingriffe beschränkt, Patienten verlegt und auf personalintensive Behandlungen verzichtet würden. Sollte jedoch eine Notstandssituation mit vielen Patienten auf der Intensivstation eintreten, werden die Ressourcen knapp.

Kurzfristige Prognose entscheidend

Ab diesem Zeitpunkt werden Rationierungsentscheide nötig. Entscheidungen seien so zu fällen, dass möglichst wenig Menschen schwer erkrankten oder stürben, heisst es in den Richtlinien. Ausschlaggebend ist demnach die kurzfristige Prognose. Diejenigen Patienten, die am meisten von einer Intensivbehandlung profitieren, haben Vorrang. Konkret: Personen, bei denen die Prognose, das Spital zu verlassen, mit der Intensivbehandlung gut, ohne aber ungünstig ist.

Das Alter an und für sich darf kein Kriterium sein. Es werde jedoch indirekt berücksichtigt, wenn man die kurzfristige Prognose als Hauptkriterium nehme, da im Zusammenhang mit Covid-19 das Risiko, zu sterben, höher sei. Das Alter müsse daher berücksichtigt werden. Losverfahren, Systeme nach Anmeldeeingang, Priorisierung von Menschen mit hohem gesellschaftlichem Wert und Ähnliches dürfen nicht zur Anwendung gelangen.

Sollte es zu einem Massenzustrom kommen, werden nur noch Patienten, die künstliche Beatmung oder eine andere spezifische Intensivtherapie wie eine Dialyse benötigen, auf die Intensivstation aufgenommen.

In dieser Situation empfehlen die SAMW und die SGI, auf eine Reanimation bei Kreislaufstillstand zu verzichten. Die Kriterien für die kurzfristige Prognose des Patienten werden verschärft und stehen noch mehr im Vordergrund.

Interprofessioneller Entscheid über Weiterbehandlung

Die Patienten auf der Intensivstation müssen bei ausgeschöpften Ressourcen – auch nicht Covid-19-Patienten – mindestens alle 48 Stunden und interprofessionell untersucht werden. Verbessert sich der Gesundheitszustand nicht oder tritt eine Verschlechterung ein, muss entschieden werden, ob die Behandlung fortgesetzt wird. Es muss etwa geklärt werden, ob der Patient palliativ betreut wird.

Grundsätzlich müsse der Patientenwillen bezüglich Notfall- und Intensivbehandlung früh abgeklärt werden. Knappe Ressourcen sollen keinesfalls für Behandlungen eingesetzt werden, die ein Patient nicht will.

Der Entscheid müsse gerecht und ohne Diskriminierung wegen Herkunft, Versicherung, Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder anderer Kriterien erfolgen. Alle Massnahmen hätten sich am Ziel der Minimierung von Todesfällen zu orientieren.

Die Belastung für das medizinische Person sei sehr hoch. Daher sei es umso wichtiger, dass gesamtschweizerisch vergleichbare Kriterien für die Aufnahme, Behandlung und Verweildauer von Patienten gelten.

Die Richtlinien ergänzen die bestehende Weisung für intensivmedizinische Massnahmen aus dem Jahr 2013. https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Intensivmedizin.html

SDA/sep