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Testpflicht auch für Geimpfte
Wenn das Zertifikat nicht mehr reicht

Da galt noch 2-G, nicht 2-G plus: In Köln wird am 11.11. der Impfausweis einer Karnevalistin geprüft.
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Auch Deutschland experimentiert neuerdings mit Massnahmen, die die Freiheit von Ungeimpften stark einschränken – teilweise auch jene von Geimpften und Genesenen. Fast überall im Land gelten bald 2-G-Regeln: Nur Geimpfte und Genesene haben noch Zutritt zu Restaurants oder Kinos, zum Coiffeur, zum Hotel oder zum Fitnessstudio.

Bund und Länder haben dafür ein neues, einheitliches Kriterium und entsprechende Schwellenwerte vereinbart. Künftig gilt die sogenannte Hospitalisierungsrate: der Wert, der besagt, wie viele Covid-19-Patienten in den vergangenen sieben Tagen pro 100'000 Einwohner ins Spital eingeliefert werden mussten.

Liegt diese Rate in einem Bundesland unter 3, gilt in den Freizeiteinrichtungen 3-G, auch Getestete haben also Zutritt. Bei einem Wert zwischen 3 und 6 gilt 2-G: Nur Geimpfte und Genesen werden eingelassen. Bei einem Wert über 6 gilt 2-G plus: Auch Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorlegen.

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Man weiss, dass auch Geimpfte das Virus verbreiten können, nicht selten, ohne selbst zu merken, dass sie ansteckend sind. Theater, Kinos oder Museen fürchten die 2-G-plus-Regeln. Sie vermuten, dass die Geimpften lieber gar nicht mehr kommen, als sich auch noch testen zu lassen.

Am Freitag lagen nur die Bundesländer Hamburg und Niedersachsen noch unter dem Schwellenwert 3, vier Bundesländer übertrafen den Wert von 6, teilweise deutlich: Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. In diesen Bundesländern soll bald 2-G plus gelten. Sachsen und Bayern haben am Freitag aber bereits weitreichendere Lockdowns angekündigt. In der Schweiz betrug der entsprechende Wert laut Bundesamt für Gesundheit am Freitag übrigens 3,4.

Die Hospitalisierungsraten sind in Deutschland zuletzt stark gestiegen und dürften weiter steigen. Als Instrument ist der Index nicht unumstritten, weil es bei seiner Erhebung oft zu grossen Verzögerungen kommt, die die Werte stark verzerren.

Zertifikate auch zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs: Eine U-Bahn in Frankfurt am Main.

Erstmals einigten sich Bund und Länder überdies auf die 3-G-Pflicht im öffentlichen Verkehr und am Arbeitsplatz. Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht geimpft ist, muss täglich einen neuen Test vorweisen. Die 3-G-Regel in Bus und Bahn gilt auch im Nahverkehr.

Schon in Restaurants werden in Deutschland – verglichen mit der Schweiz – die Zertifikate an vielen Orten eher nachlässig kontrolliert. Angesichts von 15 bis 20 Millionen Fahrgästen im Tag sind im Verkehr grundsätzlich nur noch stichprobenhafte Überprüfungen möglich, etwa zusammen mit dem Fahrausweis. Die Kontrolldichte bestimmt aber nach Ansicht von Expertinnen die Effizienz von 3-G-, 2-G- oder 2-G-plus-Regeln entscheidend mit. Gesundheitsminister Jens Spahn beklagte kürzlich, dass 3-G in Deutschland bisher allzu häufig «null G» bedeutet habe.