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AboUrteil in Lärmstreit
Wellnessfan muss nachts Swimmingpool-Pumpe abstellen

In Ruhe im Swimspa baden – ganz so einfach ist dies nicht, wie ein kürzlich gefälltes Gerichtsurteil zeigt.
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Der Pool im Garten des Nachbarn kann für erheblichen Zündstoff sorgen. Dies zeigt ein Fall in Hombrechtikon: Neuerdings darf dort nachts die Pumpe eines Swimmingpools nicht mehr laufen, wie aus einem kürzlich publizierten und bereits rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

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