AboUrteil in LärmstreitWellnessfan muss nachts Swimmingpool-Pumpe abstellen
Das Swimspa des Nachbarn mache zu laute Geräusche, finden zwei Anwohner in Hombrechtikon. Ein Gericht widerspricht – und heisst ihre Beschwerde trotzdem gut.
Der Pool im Garten des Nachbarn kann für erheblichen Zündstoff sorgen. Dies zeigt ein Fall in Hombrechtikon: Neuerdings darf dort nachts die Pumpe eines Swimmingpools nicht mehr laufen, wie aus einem kürzlich publizierten und bereits rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts hervorgeht.