Geldblog: EnergiesanierungenWelche Steuerabzüge sind möglich?
Energiesparende Investitionen können neu über drei Jahre hinweg in Abzug gebracht werden. Unser Experte gibt Tipps.
Ich beziehe mich auf die Abzugsfähigkeit von Renovationskosten. Sie geben den Rat, Renovationen zu verteilen, um die vollen Steuern abziehen zu können. Ist es nicht so, dass Renovationskosten neu während den nächsten drei Jahren in Abzug gebracht werden können? Leserfrage von M.M.
Es ist in der Tat so, dass man seit 2020 als Hausbesitzer bei den Steuerabzügen für von Dritten ausgeführten Arbeiten am eigenen Haus mehr Möglichkeiten hat. Konkret geht es dabei um energiesparende Investitionen. Möglich wurde dies mit der Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung, die der Bundesrat im Rahmen der Energiestrategie verabschiedet hatte und deren Vorschriften auf Anfang des letzten Jahres in Kraft getreten sind.
Die Bestimmungen sehen vor, dass man als Hausbesitzer Kosten für energiesparende Investitionen auf bis zu drei aufeinanderfolgende Jahre verteilen kann, sofern sie steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können, weil sie das Nettoeinkommen übersteigen. Dies ist ein wichtiger Punkt. Denn in der Vergangenheit war eine solche Übertragung der Auslagen auf spätere Jahre nicht erlaubt.
Für Sie als Hausbesitzer von Bedeutung ist allerdings auch die Definition, was als Investition gilt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dient. Laut der Definition der Bundesbehörden zählen dazu Kosten für Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Als Beispiele genannt werden in diesem Kontext der Einbau eines Zählers zur Erfassung des individuellen Energieverbrauchs, die Installation von Solarkollektoren und Wärmepumpen, energietechnische Analysen und generell auch Massnahmen, welche die Isolation eines Hauses oder einer Wohnung verbessern.
So holt man wenigstens einen kleinen Teil der hohen Kosten wieder als Steuerersparnis zurück.
Massnahmen zum Energiesparen oder auch Solarheizungen und Wärmepumpen sind oft recht teuer und belasten das Budget privater Hausbesitzer massiv. Mit der alten Regelung hatte man in einem Jahr eine sehr hohe Abzugsmöglichkeit, die allerdings aufgrund der Höhe nicht selten ins Leere ging, da die Investitionen das steuerbare Einkommen teilweise sogar übertrafen. Indem man nun die abzugsfähigen Auslagen für solche energiesparenden Massnahmen auf mehrere Jahre verteilen kann, werden mehr steuerliche Anreize geschaffen, solche finanziell aufwändigen Arbeiten wirklich umzusetzen. So holt man wenigstens einen kleinen Teil der hohen Kosten wieder als Steuerersparnis zurück.
Diese Verteilung der Renovationskosten auf mehrere Jahre betrifft allerdings nur energiesparende Investitionen. Die Abzüge für die üblichen werterhaltenden Renovationsarbeiten dürfen indes nicht in die nächste Steuerperiode übertragen werden. Sie müssen wie bis anhin in der Steuerperiode geltend gemacht werden, in der sie angefallen sind. Darum lohnt es sich, bei den üblichen werterhaltenden Renovationsarbeiten nach Möglichkeit auf eine Staffelung der Arbeiten auf mehrere Jahre zu achten. So spart man mehr Steuern. Allerdings gibt es auch da kantonal erhebliche Unterschiede, die es zu beachten gilt.
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