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Weideschlachter erhält Bewilligung

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Müller kämpft seit Jahren gegen die Behörden, um die Weideschlachtung betreiben zu können.
Nils Müller und seine Frau haben auf seinem Bauernhof «Zur Chalte Hose» in Forch für das Schlachten eine kleine, separate Koppel eingerichtet.
Von einem angrenzenden Hochsitz aus nimmt der Landwirt das ausgewählte Tier aus kurzer Distanz ins Visier.
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Als Sieg für den Tierschutz feierten am Dienstag die Befürworter der Weideschlachtung die Bewilligung, welche die Küsnachter Biolandwirte Nils Müller und Claudia Wanger erhalten haben: Die beiden dürfen auf ihrem Hof «Zur Chalte Hose» im Ortsteil Forch weiterhin Rinder auf der Weide schlachten. Sie tun dies seit 2014, nachdem sie eine Bewilligung für den Abschuss von vorab zehn Tieren erhalten hatten.

Die Methode: Ein einzelnes Rind wird im Beisein der Herde von einem Hochsitz aus mit einem gezielten Kopfschuss erlegt, vor Ort entblutet und im nahegelegenen Schlachthüsli im Küsnachterberg zerlegt. Das Ziel: Die Tiere sollen ein stressfreies Ende finden. Auch die anwesende Herde bleibt dabei ruhig, wie eine Demonstration für die Medien vor knapp vier Jahren zeigte.

Debatte über die Hygiene

Unruhe brachte hingegen eine Kontroverse um die neue Art des Schlachtens. Der Schweizer Fleisch-Fachverband, der die Schlachthöfe vertritt, bezweifelte, dass die Weideschlachtung gleich hygienisch sei wie im Schlachthaus. Dennoch erhielten Müller und Wanger 2016 vom kantonalen Veterinäramt eine Dauerbewilligung – vermeintlich.

Denn sechs Monate später wurde bekannt, dass der Bund die gesetzliche Grundlage für die Weideschlachtung aufheben wollte. Die Küsnachter Biobauern – die ersten schweizweit, die auf der Weide schlachten durften und bisher 31 Abschüsse verzeichnen – hätten demnach ab 2019 ihre Rinder in den Schlachthof bringen müssen.

Nun kommt es anders. Die beiden Landwirte, das Forschungsinstitut für biologischen Landanbau (Fibl) und die Tierschutzorganisation Vier Pfoten teilten am Dienstag mit, dass die Weideschlachtung für zehn weitere Jahre durchgeführt werden darf. Gemeinsam hatten sie dafür gekämpft und erneut eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt erhalten.

Die Weideschlachtung schaffe eine neue Marktnische, liess sich Eric Meili, Berater für Tierhaltung beim Fibl, in einer Mitteilung zitieren. Nils Müller findet es gut, wenn «wir nicht ausschliesslich auf ein System mit wenigen grossen Schlachthöfen setzen». Und Sabine Hartmann von Vier Pfoten sagt: «Tierschutz soll nicht am Weidezaun aufhören, sondern bis an das Lebensende gewährleistet sein.»