Wegen Falschbeschuldigung vor Gericht
Eine Frau steht wegen falschen Anschuldigungen und Freiheitsberaubung vor Gericht. Sie behauptete, ihr Ehemann hätte sie tätlich angegriffen und zum Sex gezwungen.

Eine Frau hat ihren Ehemann falsch beschuldigt: Er habe sie bedroht, tätlich angegangen und zu Sex gezwungen. Der Ehemann sass deshalb über 200 Tage in Untersuchungshaft. Nun steht die Frau heute Donnerstag selbst vor Gericht und muss sich wegen falschen Anschuldigungen und Freiheitsberaubung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft fordert dafür gemäss Anklageschrift vor dem Bezirksgericht Zürich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Die Vorwürfe der Ehefrau an ihren Mann waren happig. Seit Beginn der Ehe habe es Probleme und wiederholte eheliche Auseinandersetzungen gegeben, die zu tätlichen Übergriffen geführt hätten. Ausserdem habe er sie unter anderem sexuell unter Druck gesetzt.
Diese Vorwürfe bestätigte die heute 36-jährige Jamaikanerin mehrfach gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Schliesslich wurde ihr Ehemann verhaftet und verbrachte 203 Tage in Untersuchungshaft.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass die Vorwürfe an ihren Ehemann nicht wahr sind. Sie nahm den Freiheitsentzug ihres Mannes in Kauf - obwohl sie wusste, dass dieser «unrechtmässig sein würde», heisst es weiter.
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