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AboRevision unter Zeitdruck
Was, wenn die Gemeindeordnung nicht rechtzeitig erneuert ist?

Gemeinden, die per 1.1.2022 keine Totalrevision der Gemeindeordnung realisiert haben, müssten wohl mit Übergangsbestimmungen arbeiten. 
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Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes (GG) müssen alle Gemeinden im Kanton Zürich ihre Gemeindeordnung (GO) bis Ende 2021 revidiert und dem neuen Gesetz angepasst haben. Während einige Gemeinden am Zürichsee die Überarbeitung der kommunalen Verfassung seit längerer Zeit abgeschlossen haben, stimmen Erlenbach, Zollikon, Hombrechtikon, Thalwil, Oberrieden und Rüschlikon noch in diesem Jahr über die GO-Totalrevision ab.

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