AboRevision unter ZeitdruckWas, wenn die Gemeindeordnung nicht rechtzeitig erneuert ist?
Mehrere Gemeinden bringen die Totalrevision der Gemeindeordnung im Juni zur Abstimmung. Bei einer Ablehnung wäre die Zeit für eine neue Vorlage knapp.
Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes (GG) müssen alle Gemeinden im Kanton Zürich ihre Gemeindeordnung (GO) bis Ende 2021 revidiert und dem neuen Gesetz angepasst haben. Während einige Gemeinden am Zürichsee die Überarbeitung der kommunalen Verfassung seit längerer Zeit abgeschlossen haben, stimmen Erlenbach, Zollikon, Hombrechtikon, Thalwil, Oberrieden und Rüschlikon noch in diesem Jahr über die GO-Totalrevision ab.