Ausnahmeregelung für NachbarländerWas Sie bei der Rückkehr aus Südfrankreich oder Wien wissen müssen
Bei steigenden Corona-Fallzahlen in den Nachbarländern werden nur einzelne Regionen auf die Risikoliste gesetzt. Ab Montag gilt eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus neun Regionen Frankreichs und aus Wien.
Der Bundesrat hat am Freitag Quarantäneregeln für die Nachbarländer der Schweiz erlassen. Er reagiert damit vor allem auf die steigenden Fallzahlen in Frankreich. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Warum gelten für die Nachbarländer andere Regeln als für die übrigen Staaten?
Der Bundesrat nimmt mit den besonderen Quarantäneregeln Rücksicht auf die engen wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Deshalb verzichtet er grundsätzlich darauf, die Grenzregionen zur Schweiz bei zu hohen Corona-Infektionszahlen auf die Risikoliste zu nehmen. Stattdessen wird nach Regionen unterschieden. Falls eine solche für die letzten 14 Tage mehr als 60 Neuinfektionen pro 100’000 Einwohner verzeichnet, landet nur diese Region auf der Risikoliste, selbst wenn wie im Falle Frankreichs das Land als Ganzes den kritischen Wert überschreitet.
Welche Regionen der Nachbarländer sind neu auf der Risikoliste der Schweiz?
In Frankreich überschreiten zurzeit neun Regionen sowie acht Überseegebiete den schweizerischen Grenzwert. Es sind dies unter anderem Regionen in Südfrankreich und Paris. Ab Montag müssen Rückkehrer aus diesen Gebieten in der Schweiz für zehn Tage in Quarantäne. Wer bis Sonntagabend 23.59 Uhr aus einer dieser Risikoregionen zurückkehrt, kommt noch um die Quarantäne herum. Quarantänepflicht gilt ab Montag auch für die Rückkehrer aus dem österreichischen Bundesland Wien. Eigentlich weist in Österreich auch das Bundesland Tirol einen höheren Wert auf, allerdings grenzt Tirol an Graubünden, weshalb es nicht auf der Schweizer Risikoliste landet.
Sind Reisen in Risikogebiete der Nachbarländer auch ohne Quarantäne möglich?
Der Bundesrat sieht Ausnahmen vor für Personen, die aus beruflichen oder medizinisch zwingenden Gründen in ein Risikogebiet in einem Nachbarland reisen. Sie müssen bei der Rückkehr nicht in Quarantäne, wenn der Aufenthalt nicht länger als fünf Tage dauert und wenn ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind auch Kulturschaffende nach einem Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmer von Fachkongressen. Der Bundesrat rät aber explizit davon ab, aus anderen Gründen in Risikogebiete der Nachbarländer zu reisen. Wer etwa nach Südfrankreich in die Ferien reise, müsse danach 10 Tage in Quarantäne.
Unterstehen Grenzgänger der Quarantänepflicht?
Nein. Grenzgänger sind bereits heute von der Quarantänepflicht ausgenommen. Selbst während der Grenzschliessung im Frühling konnten die 330’000 Grenzgänger aus den Nachbarländern in die Schweiz zur Arbeit kommen. Allein aus Frankreich reisen 183’000 Grenzgänger in die Schweiz, davon fast die Hälfte nach Genf.
Wie wird die Quarantäne bei Rückkehrern aus Frankreich und Wien überprüft?
Die Schweiz führt an der Grenze keine zusätzlichen Kontrollen durch. Faktisch lässt sich beim Grenzübertritt kaum überprüfen, ob jemand in einem Risikogebiet in Frankreich war. Letztlich setzt der Bundesrat hier auf die Eigenverantwortung der Rückkehrer. Allenfalls könnten bei einer Infektion die Contact-Tracer beim Erfragen der letzten Kontakte herausfinden, dass die Person in einem Risikogebiet war. Dies aber nur, wenn die Person darüber offen Auskunft gibt.
Können im Extremfall auch Grenzregionen der Quarantänepflicht unterstellt werden?
Vorerst ist das nicht vorgesehen. Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung im Auge behalten. Sollten die Fallzahlen in einer Grenzregion extrem ansteigen, werde die geltende Regelung überprüft, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
Wie sind die Grenzregionen zur Schweiz definiert?
In Frankreich und Italien umfasst das Grenzgebiet die angrenzenden Verwaltungseinheiten. In Frankreich sind dies die Regionen Grand-Est, Bourgogne/Franche-Comté und Auvergne/Rhône-Alpes. In Italien handelt es sich um die Regionen Piemont/Aostatal, Lombardei und Trentino/Südtirol. In Österreich und Deutschland sind es die angrenzenden Bundesländer Vorarlberg und Tirol sowie Baden-Württemberg und Bayern.
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