Justizministerin zur Corona-Krise«Wenn niemand mehr Schulden begleicht, hat das verheerende Folgen»
Die Justizministerin äusserte sich zur drohenden Überschuldung, dem Betreibungsrecht und sagte, wie sie die Gerichte wieder hochfahren wolle. Wir berichteten live.
Das Wichtigste in Kürze:
- Drohende Überschuldung: Der Bundesrat will das Kapitalschutzrecht sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anpassen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren.
- Betreibungsrecht (COVID-19-Stundung): Der Betreibungsstopp wird nicht verlängert. Der Bundesrat befürchtet, dass sonst Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.
- Justizbetrieb: Die Gerichtsferien bis 19. April werden nicht verlängert. Der Bundesrat prüft, wie Verfahren per Video durchgeführt werden können.
Fazit 2: Konkurse wegen Pandemie verhindern
Um grösseren volkswirtschaftlichen Schaden zu verhindern, sucht der Bundesrat nach Wegen, wie Konkurse verhindert werden können.
Per Notrecht hatte er im März ein Betreibungsverbot verhängt und die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren um zwei Wochen vorgezogen. «Die Verschnaufpause für die Justiz wurde gut genutzt», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Viele Justizbehörden hätten in der Zeit Lösungen gefunden, um den Betrieb weiterzuführen. «Das ist für den Rechtsstaat in einer Krise zentral.»
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, die Massnahmen nicht zu verlängern. Diese laufen am 19. April aus. «Es ist zentral, dass der Rechtsstaat weiter funktioniert, auch in der Krise», sagte Keller-Sutter. Auch Forderungen sollten wieder durchgesetzt werden können, sonst sinke die Zahlungsmoral. Das bringe das Wirtschaftssystem ins Stocken, erklärte die Justizministerin mit Verweis auf ungute Erfahrungen im Jahr 1914.
Kein Schuldenerlass
Der Bundesrat will die Unternehmen in der Krise trotzdem nicht ganz sich selber respektive ihren Gläubigern überlassen. Die flächendeckenden Massnahmen sollen aber durch gezielte Erleichterungen abgelöst werden, um volkswirtschaftliche Schäden aufgrund der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden. «Ziel des Bundesrats ist es, Konkurse und Entlassungen so weit als möglich zu vermeiden», sagte Keller-Sutter.
Ein Schuldenerlass ist nicht vorgesehen. Um coronabedingte Konkurse zu vermeiden, plant der Bundesrat vielmehr, das Kapitalschutz- sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen. Die jüngsten Wirtschaftsprognosen des Bundes haben gezeigt, dass eine Konkurswelle die Konjunktur gemäss den jüngsten Prognosen nachhaltig beeinträchtigen und eine Erholung der Wirtschaft stark verzögern würde.
Positives Echo
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächste Woche geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Die Eckwerte wurden bereits in eine Blitz-Anhörung geschickt und sind auf positives Echo gestossen.
Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können. Heute muss der Verwaltungsrat eine drohende Überschuldung sofort dem Richter melden.
Blick ins Medienzentrum am Donnerstagmorgen
in Bern. (Keystone/9. April 2020)
Das führe in der Regel zum sofortigen Konkurs, weil zu Liquidationswerten bilanziert werden müsse, sagte Keller-Sutter. «Die Unternehmen sollen Zeit haben, sich zu reorganisieren.» Voraussetzung ist, dass das Unternehmen per Ende 2019 eine gesunde Bilanz aufwies und Aussicht besteht, dass die Überschuldung nach der Krise behoben werden kann.
Covid-19-Stundung
Spielraum sieht der Bundesrat auch bei den Nachlassverfahren. Diese dienen grösseren Unternehmen dazu, Lösungen mit ihren Gläubigern zu finden. Das aufwendige Verfahren soll nun auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten werden. Konkrete Massnahmen nannte Keller-Sutter noch nicht.
Für kleinere Unternehmen, die allein wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will der Bundesrat zudem eine befristete Stundung einführen. Die sogenannte Covid-19-Stundung soll ausreichend unbürokratisch gehandhabt werden, dass sie tauglich für ein Massenverfahren ist.
Die Massnahme soll auch weniger weit gehen als die ordentliche Nachlassstundung: Prozesse sollen nicht sistiert werden, Lohn- und Unterhaltsforderungen sind weiterhin geschuldet. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die gestundeten Forderungen publiziert werden.
Keine Notstundung
Weil er die flächendeckenden Massnahmen nicht weiterführen will, verzichtet der Bundesrat darauf, die Notstundung zur Anwendung zu bringen. Diese ist im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für «ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise». Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.
Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.
Fazit 1: Akzeptanz der Massnahmen
Während der Coronakrise nehmen Anfragen und Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Interessenverbänden an die Verwaltung zu. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter ist die Akzeptanz für die bundesrätlichen Massnahmen sehr hoch. «Wir erhalten zurzeit viel Dank und Verständnis.»
Die Regierung und die Departemente erhielten sehr viel Post, sagte Keller-Sutter am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Die Wunschliste sei lang. Viele ersuchten um finanzielle Unterstützung, um Kredite.
Es gehe weniger als in normalen Zeiten um Einzelfälle. Die Anfragen brächten zum Ausdruck, dass alle im selben Boot sässen, sagte Keller-Sutter. «Viele verstehen, dass wir alle Massnahmen treffen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.» Der Bundesrat versuche stets, einen Ausgleich zu finden und mit Augenmass zu intervenieren.
Das Worst-case-Szenario wäre es laut Keller-Sutter, wenn nach der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft wieder restriktivere Massnahmen ergriffen werden müssten. «Wir müssen ein Wiederaufflackern der Pandemie vermeiden.»
Kein Eingriff in Strafverfahren
Schliesslich äusserte sich Keller-Sutter zum wiederholten Mal zum Umfang mit Strafverfahren und Verjährungsfristen. Hier will der Bundesrat nicht eingreifen. Ein Tatbestand verjähre kaum einzig wegen der Coronakrise, sagte Keller-Sutter. «In der Regel ist schon davor im Verfahren etwas schiefgelaufen.»
Ein prominentes Beispiel, bei dem die Verjährungsfrist just während der Coronapandemie verstreichen könnte, ist der Fifa-Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Der Prozess ist wegen der vom Bundesrat verordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sistiert. Die Delikte verjähren, wenn bis am 27. April nicht ein erstinstanzliches Urteil gefällt worden ist.
Ende der MK
Die Medienkonferenz ist zu Ende. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frage: Wie läuft es bei den Strafverfahren?
Keller-Sutter: «Im Strafverfahren gibt es keine Gerichtsferien. Die Verjährungen sind verschieden lang. Der BR will nicht in die Verjährungsfristen eingreifen.»
Frage: Wie steht es um die Akzeptanz der Massnahmen?
KKS: «Diese ist recht gross. Wir erhalten viel positives Feedback. Aber wir erhalten auch viele Wünsche. Das Verständnis für die Solidarität ist sehr hoch bei der Bevölkerung.» Schlimm wäre, wenn der Bundesrat die Massnahmen lockere und die Pandemie danach wieder aufflamme. Der BR wolle wieder in die Normalität zurück. «Aber die Gesundheit ist wichtig, wir müssen die Bevölkerung schützen.»
Frage: Auch politische Rechte stehen still - wann ändert sich das?
KKS: «Der Bundesrat will diese wieder aufnehmen, wenn die akute Krise vorbei ist. Das Notrecht ist nur für sechs Monate gültig. Wir müssen wieder politisch den Alltag bewältigen können. Ich habe 20 Vorlagen, die ich dem Parlament vorlegen muss. Aber das geht wegen der Corona-Krise nicht.»
Frage: Fehlt die rechtliche Grundlage für Corona-Bussen?
Die Kantone haben schon zahlreiche Corona-Bussen verteilt, bezeihungsweise gestützt auf Covid-19-Verordnung Strafverfahren eröffnet. Jetzt gibt es aber namhafte Strafrechtsprofessoren - wie Marcel Niggli von der Universität Freiburg - die solche Corona-Strafen für verfassungswidrig halten, weil eine Gesetzesgrundlage fehle. So sagte Niggli im «Blick»: «Eine Strafe braucht ein Gesetz als Grundlage.». Das sei bei der sogenannten Covid-19-Verordnung 2 nicht der Fall. KKS sagt dazu: «Ich komme zu einem anderen Schluss. Wir haben das Notrecht. Aber ich bin keine Juristin.» Ihr Amtsdirektor Martin Dumermuth sagt es noch deutlicher: «Niggli liegt falsch - und die Bussen sind rechtsmässig.» Es handle sich um eine Notverordnung, die eine gesetzliche Ordnung für eine gewisse Zeit ersetze.
Frage: Wer soll die Überprüfungen der möglichen Corona-Konkurse tätigen?
KKS: «Wir wollen das so unbürokratisch und schnell beurteilen. Es soll massentauglich sein». Viele Unternehmen seien derzeit nicht in der Lage eine sichere Buchhaltung vorzulegen. Deshalb habe man sich auf das Ende des Jahres 2019 festgelegt. KKS gibt zu bedenken, dass es sich zur Zeit um eine internationale Krise handle. Darunter leiden auch Schweizer Firmen. «So lange auch international die Wirtschaft wegen der Massnahmen in den jeweiligen Ländern leidet, solange werden auch zahlreiche Schweizer Unternehmen leiden», erklärt die Justizministerin. Der Bundesrat wolle den Schaden der Krise so gering wie möglich halten für die Bevölkerung, für die Wirtschaft.
Frage: Sind Verhandlungen per Video rechtens?
Eine Journalistin fragt, wie sich die geplanten Gerichtsverfahren per Videokonferenz mit dem Grundsatz der Justizöffentlichkeit vereinbaren lassen. Keller-Sutter antwortet knapp: Weil es sich hier um Zivilverfahren nicht um Strafverfahren handle, sei das kein Problem.
Kreislauf der Wirtschaft
Keller-Sutter ergänzt: «Der Wirtschaftskreislauf muss funktionieren. Das war dem Bundesrat immer wichtig. Das Beispiel von 1914 hat gezeigt, dass es zu Liquiditätsengpässen kommt, wenn die Zahlungsmoral nicht mehr vorhanden ist.» Ein Chefbeamter ergänzt: Ein Wirtschaftsverband habe nach dem Betreibungsstopp seine Mitglieder faktisch dazu aufgefordert, ab sofort die Rechnungen nicht mehr zu bezahlen. Das gehe natürlich nicht.
Frage: Warum wurde Betreibungsstopp überhaupt eingeführt?
«Wir haben eine Sofortmassnahme getroffen, als wir in die Krise geraten sind», sagt die Justizministerin. Aber das ist nicht eine Massnahme für die Ewigkeit. Der Bundesrat will, dass der Rechtsstaat funktioniert, auch die Rechtsdurchsetzung. Er will aber auch die Wirtschaft mit gezielten Massnahmen entlasten und schützen. Es geht nicht um einen Schuldenerlass. Es gehe darum, Firmen mit gesunder Substanz zu unterstützen und sie nicht in den Konkurs rasseln zu lassen.
Frage: Warum Schonfrist nicht verlängert?
«Wenn man diese weitergeführt hätte, wäre es nicht mehr zu Betreibungen gekommen», antwortet Karin Keller-Sutter. Und das hätte eine Kettenreaktion ausgelöst. Wenn niemand mehr seine Rechnungen bezahlt oder Schulden begleicht, so hat das verheerende Folgen für die Wirtschaft. Das ist schlecht für das Gesamtsystem. Der Rechtsstaat muss auch in der Krise funktionieren. »
Frage: Können alle Firmen ihre Kredite zurückzahlen?
Keller-Sutter dazu: «Wir versuchen Konkurse zu vermeiden, die nicht nötig sind. Es gibt nie eine völlig richtige Lösung in Krisenzeiten. Aber wir können nicht alles verhindern. Wir wissen, dass nicht alles Massnahmen perfekt sind.»
Stundung wird veröffentlicht
Es soll aber nicht zu leichtfertigen Stundungen kommen. Deshalb werden die Stundungen dieser Betriebe, die davon betroffen sind, veröffentlicht. Das Ziel ist klar: Betriebe sollen ihre Geschäft weiterführen können. Damit profitiert die Wirtschaft. Es sollen Arbeitsplätze gesichert werden, Entlassungen vermieden werden können. KKS wünscht jetzt schon allen im Saal frohe Ostern.
Neues Nachlass-Verfahren für KMU
KKS weiter: «Es muss Instrumente geben, die wirtschaftliche Betriebe vor Konkursmassnahmen schützen. Damit werden Arbeitsplätze und Löhne gesichert. Nach Vorschlägen hat es viele Rückmeldungen gegeben. Der Bundesrat wird am 16. April ein Bündel von Massnahmen verabschieden.» Gesunde Unternehmen sollen geschützt werden. Konkret sollen Unternehmen mit der Deponierung der Bilanz zuwarten können. Es muss aber möglich sein, eine Überschuldung nach der Coronakrise zu beheben, erklärt Keller-Sutter.
Für grössere Unternehmen gäbe es ja die Nachlassstundung. Für KMU soll ein spezielles Nachlass-Verfahren eingeführt werden. Die so genannte. Covid-19-Stundung wäre geeignet für solche Fälle. Diese steht auch Kleinstunternehmen offen.
Keller-Sutter hat das Wort
Sie begrüsst die Medien. «Die Justiz kann ihren Kernauftrag unter diesen Umständen erfüllen. Die Gerichtsferien werden über den 19. April hinaus nicht verlängert. Das Betreibungswesen wird ebenfalls nicht verlängert. Das Betreibungswesen ist wichtig für die Wirtschaft.» Ab 20. April soll das Betreibungswesen nicht mehr still stehen.
So will der Bundesrat eine Konkurswelle verhindern
Die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie bedrohen viele Unternehmen in ihrer Existenz. Der Bundesrat sucht nun nach Wegen, wie Konkurse verhindert werden können.
Als Notmassnahme hatte er im März ein Betreibungsverbot verhängt und die Zivil- und Verwaltungsverfahren gestoppt. Diese Massnahmen laufen eine Woche nach Ostern aus und werden nicht verlängert, wie der Bundesrat am Donnerstag mitteilte. Der Fristenstillstand im Betreibungswesen sei langfristig kein geeignetes Instrument, um den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Auch die verbürgten Überbrückungskredite können nach Einschätzung des Bundesrats nicht alle coronabedingten Konkurse verhindern.
Pleitewelle verhindern
Er erwägt daher, das Kapitalschutzrecht sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren. Eine Konkurswelle würde die Konjunktur gemäss den jüngsten Prognosen nachhaltig beeinträchtigen und eine Erholung der Wirtschaft stark verzögern.
Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächste Woche geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können. Voraussetzung ist, dass Aussicht besteht, eine Überschuldung nach der Krise zu beheben. Heute muss der Verwaltungsrat eine drohende Überschuldung sofort dem Richter melden.
Spielraum sieht der Bundesrat auch im Nachlassrecht. Für KMU, die allein wegen der Coronapandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will er zudem eine befristete Stundung einführen. Diese Massnahmen sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat schreibt.
Keine Notstundung
Die Notstundung will der Bundesrat jedoch nicht zur Anwendung bringen. Diese ist im Schulbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für «ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise». Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.
Das Bundesamt für Justiz hat zu diesen Vorschlägen bereits eine öffentliche Konsultation durchgeführt. In den rund hundert Stellungnahmen wurde die Stossrichtung mehrheitlich unterstützt, wie der Bundesrat schreibt.
Gerichtsverfahren per Video
Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.
Ausgangslage
Karin Keller-Sutter äussert sich heute Morgen zur drohenden Überschuldung, dem Betreibungsrecht (Covid-19-Stundung) sowie dem Justizbetrieb. Die konkreten Fragen, die sich nun stellen: Wie will der Bundesrat verhindern, dass die Corona-Krise abertausende Firmen und Menschen in den Ruin treibt? Verlängert der Bundesrat den Betreibungsstopp, der nach Ostern ausläuft? Und: Wie fährt der Bundesrat den Justizbetrieb wieder hoch?
Die Referenten
In der Medienkonferenz von heute Morgen sind neben Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), auch Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), anwesend. Die Leitung hat Vizekanzler und Bundesratssprecher André Simonazzi.
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