AboGeldblog: ErgänzungsleistungenWas müssen Erben zurückzahlen?
Wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat – und inwieweit diese im Todesfall zurückzuzahlen sind.
Sie schreiben: Wer sehr gut verdiene und viel Vermögen habe, müsse damit rechnen, dass das Sozialamt einen Beitrag für die Heimkosten der Mutter oder des Vaters fordert. Wenn AHV, PK etc. nicht mehr reichen, dann besteht in der Regel Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Dafür ist die kantonale Ausgleichskasse zuständig und nicht die Sozialbehörde oder die Sozialhilfe. Wie sehen Sie dies? Leserfrage von S.K.