Was der Fusionsvertrag beinhaltet
Der Vertrag über die Eingemeindung von Schönenberg und Hütten in die Stadt Wädenswil ist im Internet aufgeschaltet. Nach vielen Verhandlungen sind die Fakten jetzt öffentlich. Der Vertrag zeigt auf, was sich bei einer Fusion verbessert, was bleibt und was verloren geht.
Ein Mausklick reicht und die Schönenberger und Hüttner sind über den Fusionsvertrag mit Wädenswil im Bild. Auf der Website von Wädenswil hingegen findet den Vertrag zur Eingemeindung nur, wer weiss, wo suchen. Die Badieröffnung und Baustelleninfos stehen für die Wädenswiler an erster Stelle.
Denn Wädenswil hat die Eingemeindung nicht nötig: Fast alles bleibt gleich, sogar der Steuerfuss. Basierend auf Zahlen von 2015 zeigt eine Modellrechnung auf, dass sich für Wädenswil nach einer Fusion eine Mehrbelastung von nur 17 000 Franken ergäbe. Die drei Gemeinden zusammen hätten jedoch um 361 000 Franken besser abgeschlossen als einzeln.
RPKs sind für Eingemeindung
Dass die Fusion für die drei Gemeinden unterschiedlich dringlich ist, wird in den einzelnen Verträgen deutlich. Für Hütten sei es «mit einem tragbaren Steuerfuss nicht mehr möglich», die Kernaufgaben selbstständig zu erfüllen, schreibt der Gemeinderat in seinem Bericht. Wegen des neuen Finanzausgleichs habe Hütten «keine Möglichkeit, die aktuellen Schulden von 5 Millionen Franken zu reduzieren». Denkbar kurz fällt denn auch die Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission (RPK) aus: Sie empfiehlt den Hüttnern ein Ja zur Fusion.
«Wir übernehmen die Mehrheit der Mitarbeiter.»
Wesentlich ausführlicher äussert sich die RPK Schönenberg. Sie kritisiert «verschiedene Ungenauigkeiten» und weist darauf hin, dass nach einer Fusion Stellen verloren gingen. Sie hält ausserdem fest, dass aus rein finanzieller Betrachtung «ein Zusammenschluss aus heutiger Sicht nicht zwingend ist».
Wie die RPK jedoch einräumt, könnten «wenige Posten die laufende Rechnung positiv wie negativ beeinflussen» und stellten damit «Risiken» dar. Die RPK Schönenberg empfiehlt deshalb wie die Hüttner RPK ein Ja zur Fusion. Der Gemeinderat nennt als weitere Gründe für die Fusion die verschiedenen kantonalen Reformen und die fehlenden Möglichkeiten zu wachsen. Es werde zudem «immer schwieriger, ausreichend qualifizierte Behördenmitglieder zu finden».
700 Stellenprozente weniger
Im Fusionsvertrag, der seit letzter Woche aufgeschaltet ist, sind die wesentlichen Änderungen erwähnt, die sich für die Bevölkerung der Berggemeinden ergeben (siehe Kasten). Für die Schönenberger und Hüttner einschneidend wäre der Umstand, dass sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und keine Gemeindeversammlungen mehr abhalten. Sie hätten kein eigenes Wappen mehr und ihr Ortsschild trüge den Zusatz Wädenswil. Statt in einer kleinen Gemeinde wohnten sie in der drittgrössten des Kantons Zürich.
Das Personal der Gemeindeverwaltungen von Hütten und Schönenberg wäre künftig in Wädenwil angestellt. «Wir übernehmen die Mehrheit der Mitarbeiter», sagt Stadtpräsident Philipp Kutter (CVP). 700 Stellenprozente jedoch würden abgebaut, unter anderem jene der beiden Gemeindeschreiber und des Geschäftsführers der Stollenweid. «Es war wichtig, dass wir mögliche Synergien konsequent ausnützen. So haben wir erreicht, dass es für Wädenswil keine finanzielle Mehrbelastung gibt», sagt Kutter.
Stimmen am 21. Mai alle drei Vertragsgemeinden der Fusion zu, muss der Vertrag von Regierungsrat und Kantonsrat genehmigt werden. Er tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Der Kanton unterstützt den Zusammenschluss mit einem Beitrag von 7,6 Millionen Franken.
Falls eine der Gemeinden Nein stimmt zur Eingemeindung, bleiben Schönenberg und Hütten als autonome Gemeinden bestehen.
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