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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Während dem Sport wurden sie beklaut

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Sind Sporttreibende unvorsichtig? So scheint es zumindest, wenn man den detaillierten Strafbefehl einer 23-Jährigen betrachtet, die immer wieder Sportlerinnen beklaut hat. In den Garderoben von Fitnesscentern in Zürich, Jona, vor allem aber Horgen bediente sich die junge Frau in unverschlossenen Garderobenkästchen. Einen Monat lang stahl sie Bargeld und fotografierte Kreditkarten ab. Letztere nutzte sie, um diverse Käufe bei Zara, Zalando, Nivea oder Burberrys zu tätigen.  

Mit der Zeit wurde die Diebin offenbar übermütig. Sie begann, geschlossene Kästchen aufzuwuchten. Anfang Oktober zum ersten Mal in Horgen, wenige Tage danach erneut. Offensichtlich ein Fehler, denn nun wurde sie erwischt und verhaftet. Zwei Tage verbrachte die 23-Jährige in Haft. Bei den Ermittlungen kam zudem noch heraus, dass sie einen Nachbarn bestohlen hatte. An ihrem Wohnort am rechten Zürichseeufer schaffte sie es, an die Daten von dessen Kreditkarte zu kommen. Vermutlich hat sie auch diese abfotografiert. Die Daten nutzte die Beschuldigte, um Transaktionen auf einer Tradingplattform zu tätigen. Bei 600 Franken funktionierte das, bei 13’980 nicht mehr, weil die Karte rechtzeitig gesperrt wurde.

Da kommt dann doch einiges zusammen: Mehrfacher Diebstahl, teils geringfügig, mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (der Missbrauch der Kreditkarten), auch dieser teils versucht, sowie Sachbeschädigung. Die Frau kassiert eine bedingte Geldstrafe von 90 mal 30 Franken. Dafür gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Immerhin ein Zeichen, dass die 23-Jährige zum ersten Mal eine Diebesserie hingelegt hat. Bezahlen muss sie je 1000 Franken Busse und Gebühren. Für Sportlerinnen und Sportler gilt: Wertsachen wegsperren hilft.