Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abo
Vorsicht beim Feuerwerkkauf

Für Feuerwerk, welches in Deutschland im Supermarkt erhältlich ist, braucht es in der Schweiz teilweise eine Bewilligung – darum musste eine Kundin nun eine Busse bezahlen.

Zwei Superböller, drei Riesen-Chinaböller, drei Chinaböller, ein Knallkörper und eine Packung Mini-Knaller: Das klingt mal nach einem richtig schönen privaten Silvesterfeuerwerk, schön laut, wenn auch keine farbenfrohen Raketen, sondern nur «bodenknallendes Feuerwerk». Dachte sich zumindest eine 35-Jährige, als sie die Ware Ende 2017 in Deutschland kaufte und nach Küsnacht brachte. Allerdings hat sie dadurch gegen die Sprengstoffverordnung verstossen. Denn um dieses Arsenal der Kategorie P2 zu kaufen, braucht es einen Erwerbsschein.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login