AboVorsicht beim Feuerwerkkauf
Feuerwerk, das in Deutschland leicht erhältlich ist, kann in der Schweiz illegal sein. Das musste eine Küsnachterin kurz vor dem letzten Silvester erfahren.

Zwei Superböller, drei Riesen-Chinaböller, drei Chinaböller, ein Knallkörper und eine Packung Mini-Knaller: Das klingt mal nach einem richtig schönen privaten Silvesterfeuerwerk, schön laut, wenn auch keine farbenfrohen Raketen, sondern nur «bodenknallendes Feuerwerk». Dachte sich zumindest eine 35-Jährige, als sie die Ware Ende 2017 in Deutschland kaufte und nach Küsnacht brachte. Allerdings hat sie dadurch gegen die Sprengstoffverordnung verstossen. Denn um dieses Arsenal der Kategorie P2 zu kaufen, braucht es einen Erwerbsschein.