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Zunahme der Fälle in Europa
Vogelgrippefall in Schweizer Geflügelbetrieb entdeckt

Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sei zu verhindern: Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sind vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz jetzt wichtig. (Symbolbild)
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Im Zürcher Unterland ist am Dienstag bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden. Ob es sich um eine hochansteckende Variante handelt, wird derzeit untersucht. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar.

Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch weiter mitteilte. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins sei nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln.

Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Europa laut BLV stark zugenommen. In mehreren Ländern seien auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an Schweizer Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln.

Freilandhaltung und Weideauslauf laut BLV weiterhin möglich

Daher sind jetzt laut BLV vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sei zu verhindern. Das BLV ruft Geflügelhalter dazu auf, Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall vorzunehmen. Weiter sollen Sicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen eingehalten werden, wie Schuhwechsel, das Tragen von Überkleidern und Händedesinfektion.

Freilandhaltung und Weideauslauf sind laut BLV weiterhin möglich. Es seien jedoch Vorbereitungen zu treffen, um die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Und Gitter seien auf Löcher zu überprüfen.

Gemäss den verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem ist es angezeigt, entdeckte Vogelkadaver nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden, wie das BLV schreibt.

SDA/step