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Virus erreicht Grenzgebiet
Schweizer Gemeinden müssen wegen Vogelgrippe Massnahmen treffen

Jetzt dürfen auch Vögel in der Schweiz ihre Ställe nicht mehr verlassen. Ein Arbeiter in einem deutschen Geflügelbetrieb trägt eine Schutzkleidung. (Archivbild)
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Die Vogelgrippe hat Süddeutschland erreicht und dort um sich gegriffen. Damit ist auch die Schweiz in deren Reichweite gelangt. Vorbeugende Massnahmen gelten in einigen grenznahen Gemeinden der Kantone Schaffhausen, Aargau und Basel-Landschaft ab Freitag Mitternacht.

Hausgeflügel darf gemäss den Massnahmen nicht in eine andere Stallung verstellt werden; Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel sind verboten; Mist von Geflügel darf nicht aus den betroffenen Gebieten verbracht werden; und eine Bewilligung durch die kantonalen Behörden ist nötig, wenn Geflügel zum Schlachthof transportiert oder Geflügel ein- oder ausgestellt werden soll.

Ausserdem müssen auffällige Häufungen von kranken oder verstorbenen Hühnern den kantonalen Behörden gemeldet werden. Geflügelhaltende, die sich noch nicht bei der kantonalen Behörde registriert haben, müssen dies umgehend nachholen.

In Deutschland sei das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen worden, hiess es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom Freitag. Das Virus sei aber nach heutigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich.

In Deutschland ist das Virus H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen worden. Bereits hunderttausende Tiere mussten geschlachtet und entsorgt werden.

SDA/oli