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Rechtsstreit in Oberrieden
Villenanwohner blitzen zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgericht ab

Die Überbauung unterhalb der Villa Schönfels ist inzwischen bezugsbereit – diskutiert darüber wird trotzdem noch.
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Die Bauarbeiten unterhalb der Villa Schönfels in Oberrieden befinden sich auf der Zielgeraden. Alle zehn Wohnungen sind bereits verkauft oder werden von der Eigentümerin zur Vermietung angeboten. Trotzdem tobt um das Bauprojekt bergseits des Bahnhofs See seit Jahren ein erbitterter Rechtsstreit zwischen Anwohnenden und dem Gemeinderat.

Begonnen hat dieser an einer Gemeindeversammlung im Juni 2018. Damals hatten die anwesenden Oberriednerinnen und Oberriedner dem Verkauf und damit auch der Bebauung des am Hang gelegenen Grundstücks zugestimmt. Als der Gemeinderat rund ein Jahr später die Baubewilligung erteilte, reichten drei Anwohner Rekurs ein. Es war der Anfang einer Odyssee durch mehrere Instanzen – darunter der Bezirksrat, das Verwaltungsgericht und die Baudirektion.

Kritik an Verdichtung

Doch wo genau liegt das Problem? Im ursprünglichen Rekurs beschrieben die drei Oberriedner, dass das bewilligte Projekt etwas ganz anderes sei als dasjenige, das die Stimmbürger zuvor abgesegnet hätten. Sie bemängelten unter anderem, dass die Gebäude viel näher an das Grundstück der gemeindeeigenen Villa herangebaut wurden. Zudem monierten sie die Aufhebung des Wiesenbords am unteren Ende des Grundstücks.

Da der Bezirksrat den Rekurs als Aufsichtsbeschwerde behandelte und sistierte, zogen die drei Anwohner den Fall vor das Verwaltungsgericht. Dieses trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein. Der Grund: Das Begehren sei neun Tage zu spät eingereicht worden. Im Urteil rügte es jedoch auch den Bezirksrat, dass er die Eingabe der Oberriedner als Stimmrechtsrekurs – und nicht als Aufsichtsbeschwerde – hätte behandeln müssen.

Anschliessend baten die drei Oberriedner den Bezirksrat um Wiederaufnahme ihrer Beschwerde. Auch hier verloren sie – wobei der Rat im Beschluss ein «nicht unproblematisches» Verhalten des Gemeinderats festhielt. Damit gemeint war eine Grundbuchänderung, welche die Oberriedner Exekutive bereits vollzog, als der Fall am Verwaltungsgericht noch hängig war. Für ein «aufsichtsrechtliches Einschreiten» sah der Bezirksrat aber keinen Grund.

Auf ein Zweites

Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. Ende des letzten Jahres landete der Fall zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgericht. Dem kürzlich erschienenen Urteil ist zu entnehmen, dass es dieses Mal um das mittlerweile überbaute Wiesenbord ging. 

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Mittlerweile sind die vier Mehrfamilienhäuser fast fertiggestellt.
So sah der Hang unterhalb der Villa Schönfels vor der Bebauung aus. 
Mittlerweile sind die vier Mehrfamilienhäuser fast fertiggestellt.

«Einzelne grüne Stellen auf dem Grundstück wurden als Ersatzflächen für die zerstörte Wiese erklärt», sagt Beschwerdeführer Max Walter. Seiner Meinung nach sei dies aber alles andere als gleichwertig mit einer zusammenhängenden Fläche. «Wenn ein kommunal festgehaltenes Naturschutzobjekt verbaut wird, sollte es auch richtig ersetzt werden», argumentiert er.

Ausserdem habe die Gemeinde ursprünglich gesagt, dass der Grünstreifen gar nicht verschwinden sollte. «Es geht mir darum, dass man zu den 2018 gegebenen Versprechungen steht», sagt Walter. Er habe den Bezirksrat und später das Verwaltungsgericht deshalb dazu aufgefordert, die Gemeinde Oberrieden zur Herrichtung einer angemessenen Ersatzfläche zu verpflichten.

Ende des Rechtsstreits

Das Verwaltungsgericht wies jedoch auch diese Beschwerde ab und legte die Gerichtskosten von 1570 Franken dem Beschwerdeführer auf. Die Verwaltungsrichter halten fest: Der erneute Stimmrechtsrekurs ändere nichts daran, dass «der Beschwerdeführer spätestens am 6. November 2019 hätte Stimmrechtsrekurs erheben müssen». Ausserdem seien im Wesentlichen dieselben Argumente wie schon 2019 vorgebracht worden. 

«Heute stehen wir vor vollendeten Tatsachen – da macht das keinen Sinn mehr.»

Beschwerdeführer Max Walter

Für Walter ein enttäuschender Bescheid: «Ich bedaure, dass das Gericht erneut aufgrund eines anders berechneten Fristenbeginns gar nicht auf das Anliegen eingegangen ist», sagt er. Dabei sei 2019 noch gar nicht entschieden gewesen, was mit dem Wiesenbord passiere. Nun sei aber auch für ihn der Moment gekommen, das Kriegsbeil zu begraben: «Heute stehen wir vor vollendeten Tatsachen – da macht das keinen Sinn mehr.» Das Geld, das ihn der jahrelange Rechtsstreit schon gekostet habe, reue ihn trotzdem nicht: «Es ging mir immer um die Sache, da zähle ich das Geld nicht.»

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