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Gemeinderat Oberrieden entlastet
Villenanwohner kämpfen seit Jahren gegen Gemeinderat

Wo früher eine Wiese und Schrebergärten waren, ragen vier Mehrfamiliengebäude in die Höhe.
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Der Bau von vier Mehrfamilienhäusern bergseits des Bahnhofs See in Oberrieden ist weit fortgeschritten. Doch um das Projekt tobt ein jahrelanger Rechtsstreit von drei Personen aus der Anwohnerschaft und dem Gemeinderat. Mehrere Instanzen, darunter der Bezirksrat, das Verwaltungsgericht und die Baudirektion, haben sich bereits damit befasst. 

An einer Gemeindeversammlung vor vier Jahren hatte die Bevölkerung dem Verkauf des Grundstücks zwischen der denkmalgeschützten Villa Schönfels und dem Bahnhof Oberrieden See an die Immovesta AG zugestimmt. Die Vorlage beinhaltete auch die Bebauung des Grundstücks.

Gegen das Baugesuch reichten drei Anwohner der Villa Schönfels Rekurs beim Bezirksrat ein. Dieser behandelte den Rekurs als Aufsichtsbeschwerde, welche er schliesslich sistierte. Die Beschwerdeführer zogen daraufhin vor das Verwaltungsgericht – allerdings zu spät. Sie baten also beim Bezirksrat um Wiederaufnahme ihrer Aufsichtsbeschwerde.

Nun ist zumindest das Kapitel rund um die Aufsichtsbeschwerde gegen den Oberriedner Gemeinderat abgeschlossen. Wie der Bezirksrat Horgen mitteilt, gibt er der Beschwerde der drei Anwohner keine Folge. Sie hatten dem Gemeinderat unter anderem «Irreführung der Stimmbürger», Amtspflichtverletzung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Auch habe er die Denkmals- und Naturschutzpflicht missachtet, weil das bewilligte Bauprojekt nicht jenem entsprach, welches an der Gemeindeversammlung zum Landverkauf präsentiert worden war.

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Die Beschwerdeführer stören sich daran, dass das effektive Bauprojekt weniger Grünraum freilässt, als die Visualisierungen zeigten.
Für die Beschwerdeführer kommen die Neubauten viel zu nahe an die denkmalgeschützte Villa Schönfels (links) heran.
Der Blick auf den See von der Villa aus ist weiterhin frei.

So habe er der Bauherrschaft beispielsweise erlaubt, zu nahe an die gemeindeeigene Villa Schönfels und den zugehörigen öffentlichen Park zu bauen. Zudem sei das Wiesenbord am unteren Ende des Grundstücks verbaut worden. Dabei habe es sich gemäss den Beschwerdeführern um ein kommunales Naturschutzobjekt gehandelt.

In seinem Beschluss kommt der Bezirksrat zum Ergebnis, dass er für einen Grossteil der Vorwürfe nicht zuständig ist. «Einige der vorgebrachten Punkte hätten bei der Baudirektion, andere bei der Staatsanwaltschaft moniert werden müssen», erklärt Bezirksratspräsident Markus Braun auf Anfrage dieser Zeitung. 

Rekurs zu spät eingereicht

Zu prüfen blieb für den Bezirksrat einzig das Vorgehen der Gemeinde Oberrieden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Landverkaufs und der Baubewilligung, sagt Braun. Dies, weil die Exekutive 2019 die Änderungen im Grundbuch vorgenommen hatte, obwohl noch Rechtsstreitigkeiten um die Bauerlaubnis im Gange waren.

Konkret handelte es sich um einen Rekurs der Anwohner vor Verwaltungsgericht, den die Richter letztlich ablehnten, weil er zu spät eingereicht worden war. Der Fall war jedoch noch hängig, als die Gemeinde Oberrieden ihrerseits bereits eine Grundbuchänderung vornahm. Die drei Anwohner monieren darum: Der Gemeinderat habe damit zu früh eigenmächtig Tatsachen geschaffen und seine Amtspflicht verletzt.

Der Bezirksrat sieht das anders. Zwar hält er in seinem Beschluss fest, dass sich das Verhalten des Gemeinderats «in diesem Punkt als nicht unproblematisch erweist». Für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten liege aber kein Grund vor. «Das Vorpreschen des Gemeinderats hätte keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen», sagt Braun. 

«Beschluss wirkt widersprüchlich»

Die drei Beschwerdeführer haben also auch vor dem Bezirksrat verloren. Die Verfahrenskosten bezahlen müssen sie aber nicht. Dies, weil sie laut dem Bezirksrat «mindestens teilweise öffentliche Interessen verfolgt» hätten.

Doch wie geht es nun weiter? Für den Bezirksrat Horgen ist die Sache erledigt, bei der Baudirektion ist allerdings noch eine Beschwerde der drei Oberriedner hängig. Einer der Beschwerdeführer ist Max Walter. Er sagt, die Baudirektion habe auf diese zweite Rüge gar nicht erst reagiert. Der Beschluss des Bezirksrats vergleicht er mit einer Satire. «Er zeugt von fehlendem Interesse für eine öffentliche Sache.» Dass die Verfahrenskosten erlassen würden, wirke widersprüchlich.

«Wichtiger Fussweg geht verloren»

Walter sagt, er wolle nun beobachten, wie es mit der Überbauung weitergehe, insbesondere, was den Fussweg betreffe, der von der Villa Schönfels über das untere Grundstück zum Bahnhof führt. «Mit dem Landverkauf hat der Gemeinderat die Kontrolle über den Fussweg aufgegeben. Es ist nun ein reiner Privatweg», sagt Walter. Er befürchtet, dass die Neuzuzüger den Weg mit Toren zusperren werden, weil er nahe an Wohn- und Schlafzimmern vorbeiführe. «Für die Bevölkerung würde eine wichtige Fussverbindung verloren gehen.»

Zusammen mit seinen Mitstreitern überlegt sich Max Walter nun, an einer der nächsten Gemeindeversammlungen eine Anfrage zu lancieren und «Auskunft über das ganze Geschehen am Schönfels-Abhang» zu verlangen.

Oberriedens Gemeindepräsident Martin Arnold (SVP) sagt, der Gemeinderat sei froh, dass nun endlich ein Entscheid vorliege. Den «Nasenstüber» des Bezirksrats an die Adresse der Exekutive nehme er zur Kenntnis. «Wir haben die Sache damals anders eingeschätzt.» Ansonsten möchte er sich nicht zum Inhalt des Beschlusses äussern.

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