Oberriedner beschwerten sich zu spät über «Irreführung der Stimmbürger»
Drei Oberriedner kritisierten die Gemeinde für ihre Bewilligung des Bauprojekts unterhalb der Villa Schönfels. Das Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde nun abgelehnt.
Es ist eines dieser Grundstücke, auf denen in Oberrieden neuer Wohnraum entstehen soll: Der Hang zwischen der Villa Schönfels und dem Bahnhof Oberrieden See. Vor eineinhalb Jahren stimmten die Oberriedner an der Gemeindeversammlung dem Verkauf und der geplanten Bebauung der 2200 Quadratmeter grossen Fläche zu. Das Architekturbüro Immovesta AG hat sie für 5,7 Millionen Franken erworben. Vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt zehn Eigentumswohnungen will sie dort realisieren.
Nachdem die Baukommission das entsprechende Baugesuch letzten Oktober bewilligt hatte, staunten drei Oberriedner «nicht schlecht». So beschreiben sie es selber in einem Rekurs, den sie beim Bezirksrat Horgen eingereicht haben. Was bewilligt wurde, sei etwas ganz anderes, als die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung im Jahr 2018 abgesegnet hätten. Sie sprechen darum gar von einer «offenkundigen Irreführung der Stimmbürger».
Kritik an Brücken
Ihre Kritik: Die neuen Gebäude würden viel näher – bis zu 30 Zentimeter – an das Grundstück der gemeindeeigenen Villa herangebaut, als an der Versammlung präsentiert worden war. Neu hinzugekommen seien zudem Fussgängerbrücken, die an die Eingänge der obersten Wohnungen hinführen werden. Die Brücken kämen fast vollständig auf das Areal der Villa zu liegen, kritisieren die Rekurrenten.
Auf ihren im November eingereichten Rekurs trat der Bezirksrat nicht ein. Stattdessen behandelte er das Begehren als Aufsichtsbeschwerde, die er jedoch sistierte. Daraufhin zogen die drei Oberriedner den Fall weiter vor das Verwaltungsgericht. Nun liegt dessen Urteil vor. In diesem rügt das Gericht den Bezirksrat: Dieser hätte die Eingabe der Oberriedner als Stimmrechtsrekurs behandeln müssen, heisst es im Urteil. Denn die Voraussetzungen dafür seien erfüllt gewesen. Also stelle sich die Frage, ob der Rekurs rechtzeitig eingereicht worden sei. Die Antwort ist aus Sicht der Rekurrenten ernüchtern, sie lautet: Nein.
Das Problem: Nachdem sie Anfang November erfahren hatten, dass die Gemeinde das Bauprojekt – nach Ansicht der Rekurrenten – nicht nach dem Willen der Gemeindeversammlung bewilligt hatte, hätten sie den Rekurs innert fünf Tagen einreichen müssen. Sie liessen jedoch neun Tage zu viel verstreichen. Dass der Bezirksrat zur Übernahme der Verfahrenskosten verknurrt wurde, dürfte daher für die Rekurrenten nur ein kleiner Trost sein.
Aussicht ist gewährleistet
Allerdings können die drei Oberriedner das Urteil des Verwaltungsgerichts noch vor Bundesgericht anfechten. Ob sie das tun werden, ist unklar. Am Mittwoch waren sie für die Redaktion nicht erreichbar. Oberriedens Hochbauvorsteher Jean-Luc Meier (FDP) sagt auf Anfrage, der Gemeinderat nehme das Urteil zur Kenntnis. Den Vorwurf der Irreführung lässt Meier nicht gelten: «An der Gemeindeversammlung konnten wir ja noch nicht ein fertiges Bauprojekt präsentieren, sondern lediglich den ungefähren Rahmen.» Wichtig sei, dass die Überbauung den Blick von und zur Villa Schönfels nicht verhindert. Dies sei nach wie vor gegeben. Im Übrigen habe die Immovesta AG der Gemeinde eine Entschädigung dafür bezahlt, dass die geplanten Fussgängerbrücken 20 Quadratmeter des Villengrundstücks beanspruchen.
Karte: Auf diesem Grundstück soll gebaut werden
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In Sachen Baubewilligung steht den vier Gebäuden mit 3½- und 4½-Zimmerwohnungen ohnehin nichts im Weg. Wie die Besitzerfirma mitteilt, soll mit dem Bau nach den Sommerferien begonnen werden. Bereits jetzt bestehe eine lange Liste an Interessenten.
Lang ist auch die Vorgeschichte rund um das Bauprojekt auf dem Schönfelsareal. Schon 2016 hatte sich die Gemeindeversammlung einmal mit dem Landverkauf und dem Bauprojekt beschäftigt. Die damalige Vorlage wurde zurückgewiesen. Dies vor allem wegen der Befürchtung, die Bauten würden den Blick auf den See von der Villa Schönfels versperren. Daraufhin überarbeitete die Immovesta AG das Projekt.
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