Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für umstrittene Überbauung in Richterswil
Der Gemeinderat erteilte vergangenes Jahr für die Überbauung im Chrummbächli eine Baubewilligung unter Auflagen. Zu Recht, befand das Baurekursgericht. Zu Unrecht, urteilt nun das Verwaltungsgericht. Der Gemeinderat muss auf seine Auflagen verzichten.
Die 16 000 Quadratmeter grosse Wiese im Chrummbächli darf überbaut werden. Und zwar so, wie es die Bauherrin geplant hat. Dies geht aus dem anfangs Woche publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervor.
Die Baubewilligung für die sechzig Wohnungen in fünf Gebäuden erteilte der Richterswiler Gemeinderat bereits im September vergangenen Jahres — jedoch unter Auflagen. In diesen hielt der Gemeinderat fest, dass die Attikageschosse auf den zweistöckigen Mehrfamilienhäusern redimensioniert werden müssen. Er begründete seinen Entscheid damit, dass Dachaufbauten höchstens einen Drittel der darunterliegenden Fassadenlänge betragen dürfen. Zudem seien die Attikageschosse auf einer Seite bündig mit den darunterliegenden Stockwerken, wodurch die maximale Gebäudehöhe überschritten werde.
Daraufhin rekurrierte die Bauherrin letzten Herbst beim Baurekursgericht, welches jedoch dem Richterswiler Gemeinderat Recht gab. Erst der Weiterzug ans Verwaltungsgericht hat zu einem anderslautenden Entscheid geführt. Zu diesem gegenteiligen Urteil kommt das Verwaltungsgericht, da es die Länge der stufenartigen Fassade der Gebäude anders berechnet als der Richterswiler Gemeinderat und das Baurekursgericht.
Nicht damit gerechnet
Bauvorsteher Hansjörg Germann (CVP) hat «nicht unbedingt» mit diesem Urteil gerechnet. «Da das Baurekursgericht die Situation gleich bewertete wie wir, haben wir diesen Entscheid nicht erwartet.»
Theoretisch kann die Gemeinde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts vorgehen. Dies werde sie aber auf keinen Fall tun. «Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und werden es künftig in unserer Praxis bei Baubewilligungsverfahren berücksichtigen», sagt Germann. Hätte das Bauvorhaben gegen Schlüsselfaktoren wie Grenzabstände oder die Ausnützung verstossen, hätte der Gemeinderat die Bewilligung unter Auflagen letztes Jahr nicht erteilt. «Aber im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Nebenbestimmung, die den Bau ohnehin nicht verhindert hätte.»
Wie das Verwaltungsgericht weiter festhält, muss die Gemeinde für die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens sowie für eine Parteientschädigung aufkommen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 8000 Franken.
Die Bauherrin, die Immoturicum AG, die zu Egolf Immobilien gehört, darf die Überbauung im Chrummbächli nun wie geplant vorantreiben. Inhaber Heinz Egolf hat «selbstverständlich» mit diesem Urteil des Verwaltungsgerichts gerechnet. Wie er sagt, stünden dem Baustart keine Rekurse mehr im Weg. «Die Gemeinde muss nur noch die Quartierstrasse Im Chrummbächli verbreitern, damit wir nächsten Sommer mit den Bauarbeiten beginnen können.» Geplant sind eine 2,5-, sechzehn 3,5-, vierzig 4,5- sowie zwei 5,5-Zimmerwohnungen, deren Kaufpreise sich zwischen 900 000 und 1,9 Millionen Franken bewegen. Egolf rechnet damit, dass die Wohnungen gegen Mitte 2020 bezugsbereit sind.
Der Baubewilligung ist ein zwölfjähriges Quartierplanverfahren vorangegangen. Mit dem Bau der fünf Gebäude verschwindet eine der letzten grossen Grünflächen im Richterswiler Siedlungsgebiet.
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