AboProzess um Mord in KüsnachtVerteidiger vergleichen Anklage mit einem Kriminalroman
Am fünften Prozesstag im Küsnachter Mordprozess nehmen die Verteidiger zweier Beschuldigter Stellung. Die Tochter habe nie jemanden beauftragt, sagt der eine. Sein Mandant, der angebliche Mittäter, sei nie am Tatort gewesen, der andere.

Die Tochter soll den Mord an einer 73-jährigen Ärztin in Küsnacht im August 2016 angeordnet haben. Zwei Männer hätten sie in ihrem Haus erstickt. Davon ist der Staatsanwalt überzeugt. Der Verteidiger der Tochter sagt hingegen am fünften Tag des Mordprozesses: Das ist eine reine Hypothese. Dass seine Mandantin jemanden dazu angestiftet haben soll, ihre Mutter umzubringen, sei ein Konstrukt der Staatsanwaltschaft. Es gebe in der Anklage keine Beweise dafür, weder belastende Aussagen noch Gespräche. Er ist der Meinung, dass in der Schweiz ohne klare Beweise noch nie jemand für Anstiftung zum Mord verurteilt wurde. «Es ist eine Glaubensfrage, dass sie auf die angeblichen Täter eingewirkt hat», sagt der Verteidiger. Entsprechend fordert er einen Freispruch sowie eine Genugtuung von 250’000 Franken für die erstandene Haft.