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Verleumdung von US-Autorin
Trump muss weitere 83,3 Millionen Dollar Entschädigung zahlen

FILE - Former President Donald Trump leaves his apartment building in New York, Monday, Jan. 22, 2024. On Friday, Jan. 26, The Associated Press reported on stories circulating online incorrectly claiming a judge on Monday delayed proceedings in Trump?s New York defamation trial until Tuesday, the day of the New Hampshire primary, which is proof of election interference.  (AP Photo/Seth Wenig, File)
Donald Trump
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Donald Trump schwieg zunächst, als ein New Yorker Gericht ihn am späteren Freitag zu einer Zahlung von 83,3 Millionen Dollar wegen Verleumdung verurteilt hatte. Er war erbost, sichtlich, er glühte. Er war vulkanwütend. Donald Trump war, innerlich, äusserlich, auf 180. Aber er schwieg, zumindest im Gericht in New York. Erst später teilte er in den sozialen Medien aus, dann umso entschiedener.

Die Journalistin und Autorin E. Jean Carroll hatte ihn verklagt, und am Ende eines eher kurzen Prozesses befand eine neunköpfige Jury nun, dass Trump zahlen müsse. Nicht einen nominellen Betrag. Vielleicht ein oder zwei Millionen Dollar, wie erwartet. Sondern 83,3 Millionen Dollar.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Carroll gegen Trump prozessiert. Der ehemalige Präsident habe sie in den Neunzigerjahren in einem New Yorker Kaufhaus sexuell belästigt und schliesslich vergewaltigt, lautete ihr Vorwurf. Trump stritt nicht nur die Tat ab, er behauptete, Carroll nicht einmal zu kennen. Sie nie gesehen zu haben.

Carroll hatte ausgesagt, sie könne sich zwar nicht an das genaue Datum der Vergewaltigung erinnern, wohl aber im Wesentlichen an den Hergang. Diesen hatte sie vor Gericht geschildert.

Sie sei aus dem noblen New Yorker Kaufhaus «Bergdorf Goodman» auf der 5th Avenue gekommen, sagte sie. Trump habe sie auf der Strasse angesprochen, er habe sie erkannt, weil sie damals öfter im Fernsehen auftrat. Er brauche Hilfe, um ein Geschenk für eine Freundin auszusuchen, habe er gesagt. «Ich war begeistert», sagte Carroll damals nach eigener Aussage.

Eine Gefängnisstrafe musste Trump nicht fürchten

Was danach passierte, hat sie mehrmals so beschrieben: Die beiden seien durch das Geschäft gelaufen, schliesslich habe sie die Idee für das Geschenk gehabt: Dessous. Die beiden seien also in den sechsten Stock gefahren, die Lingerie-Abteilung. Dort habe Trump sie zu einem Ankleideraum geführt, und sie hätten diesen Raum zu zweit betreten. Sofort habe Trump die Tür geschlossen und sie gegen die Wand gedrückt. Er habe ihre Strumpfhose heruntergezogen und seine Finger in ihre Vagina geschoben. Anschliessend sei er mit seinem Penis in sie eingedrungen.

Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte eine Jury in New York ihr Glauben geschenkt und Trump zu einer Schadensersatzzahlung von fünf Millionen Dollar verurteilt. Die Jury befand, dass nicht genügend Beweise für eine Vergewaltigung vorlägen, wohl aber für sexuelle Belästigung. Daher erkannte sie Carroll die Entschädigung in Millionenhöhe zu.

Dagegen hatten Trumps Anwälte Berufung eingelegt. Es handelte sich um ein zivilrechtliches Verfahren, eine Gefängnisstrafe musste Trump also nicht fürchten. Es stand jedoch seine Reputation auf dem Spiel. In sozialen Medien hatte Trump die Klägerin mehrmals attackiert, oft in deutlichen Worten.

Strafzahlung von mehr als 80 Millionen gilt als überraschend

Carrolls Anwälte hatten Trump aufgrund dieser und früherer Aussagen in einem separaten Verfahren wegen Verleumdung verklagt. Sie argumentierten, dass die heute 80 Jahre alte Autorin wegen der Attacken des ehemaligen Präsidenten erheblich an Renommee und Ruf eingebüsst habe. Da Trump im ersten Verfahren bereits wegen sexueller Belästigung schuldig gesprochen war, ging es diesmal allein um die Höhe der Strafzahlung.

Dass Trump nun zu einer Zahlung von mehr als 80 Millionen Dollar verurteilt wurde, gilt als überraschend. Schon der ersten Klage Carrolls wurden wenig Chancen auf Erfolg eingeräumt, da die Klägerin erhebliche Erinnerungslücken einräumen musste und die unterstützenden Zeuginnen sich ebenfalls vage äusserten. Die Jury fand die Ausführungen jedoch insoweit überzeugend, dass sie Trump zwar nicht, wie von Carroll und ihren Anwälten gefordert, der Vergewaltigung für schuldig sprechen wollte, wohl aber der sexuellen Belästigung.

NEW YORK, NEW YORK - JANUARY 26: E. Jean Carroll leaves Manhattan Federal Court following the conclusion of her civil defamation trial against former President Donald Trump on January 26, 2024 in New York City. A jury awarded Carroll a total of $83.3 million dollars in her week long civil defamation trial against former President Trump, including $18.3 million in compensatory damages and $65 million in punitive damages, finding that Trump acted maliciously for one of the two statements at issue.   Michael M. Santiago/Getty Images/AFP (Photo by Michael M. Santiago / GETTY IMAGES NORTH AMERICA / Getty Images via AFP)

Dieser Spruch wurde in Justizkreisen mit Verwunderung aufgenommen. Denn, so die Argumentation: Entweder man glaubt der Zeugin der Anklage, dann handelt es sich um eine Vergewaltigung. Oder man glaubt ihr nicht, dann liegt womöglich keine Straftat vor. Die Jury entschied sich hingegen dafür, der Angeklagten teilweise zu glauben: Sie sei belästigt worden, sie sei aber nicht vergewaltigt worden.

Trumps Anwälte haben auch gegen das neue Urteil Berufung eingelegt, was bedeutet, dass sich das Verfahren lange hinziehen wird. Der ehemalige Präsident bezeichnet E. Jean Carroll als «komplette Hochstaplerin», als «Witzfigur» und als «Lügnerin». Carroll und ihre Anwälte sprachen hingegen in den sozialen Medien von einem «grossen Sieg». Trump nannte den Vorgang auf Truth Social derweil «vollkommen lächerlich».