Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Verfahren wegen Sexualdelikt
Verdächtigter Zürcher Lehrer nach Verhaftung wieder frei

Kreiden und Lappen liegen unter der Wandtafel Klassenzimmer der Klasse 3c an der Primarschule Gotthelf, fotografiert am Mittwoch, 17. Mai 2023 in Basel. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Am 11. Juni hat eine Lehrerin im Zürcher Schulkreis Glattal eine Meldung erstattet, wonach sie bei einem Kollegen ein grenzüberschreitendes Verhalten im Umgang mit einem Schulkind beobachtet habe. Die Szene soll sich im Schulzimmer einer vierten Klasse während des Unterrichts abgespielt haben. Der betreffende Lehrer wurde am 25. Juni verhaftet und kam drei Tage später in Untersuchungshaft.

Die genauen Vorwürfe sind nicht bekannt. Gemäss der Schulkreisbehörde habe es keine Hinweise auf schwere Sexualdelikte gegeben; die vorgeworfenen Handlungen seien aber gravierend genug gewesen, um sie zur Anzeige zu bringen. Klar ist: Der Lehrer ist teilweise geständig. Im Zuge der Ermittlungen haben die Strafverfolgungsbehörden verschiedene Datenträger gesichert.

Inzwischen befindet sich der Beschuldigte nicht mehr in Haft. Dies bestätigt der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Erich Wenzinger auf Anfrage dieser Redaktion. Der Lehrer sei am 5. August nach gut fünf Wochen aus der U-Haft entlassen worden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt weiterhin ein Verfahren gegen den Mann wegen des Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Verdunkelungsgefahr besteht nicht mehr

Laut der Staatsanwaltschaft befand sich der Beschuldigte wegen Kollusionsgefahr (auch Verdunkelungsgefahr genannt) in U-Haft. Es wurde also befürchtet, dass er Beweismittel vernichten, ändern oder Zeugen beeinflussen könnte. Dieser Haftgrund sei nun weggefallen, sagt Wenzinger. Weitere Angaben macht die Staatsanwaltschaft nicht.

An der Schule ist der nicht vorbestrafte Beschuldigte entlassen worden. Gemäss der Präsidentin der zuständigen Kreisschulbehörde Vera Lang hatte er dort während vier Jahren unterrichtet. Sie geht davon aus, dass die Ermittlungsbehörden inzwischen weitere Schulkinder und ihren Eltern sowie Mitarbeitende der Schule vernehmen konnten und deshalb keine Verdunkelungsgefahr mehr besteht. Ob dabei neue Vorwürfe ans Tageslicht kamen und mehr als ein Kind mutmasslich geschädigt wurde, sei ihr nicht bekannt.

Im neuen Schuljahr werden die Mittelstufenkinder von einer Vikarin unterrichtet, welche die Klasse schon nach der Verhaftung übernommen hat. Die Schule hat zudem eine Fachperson für Prävention sexueller Ausbeutung engagiert, die mit der Klasse arbeiten wird.

Beschäftigungsverbot für Lehrer bis auf weiteres

Der beschuldigte Lehrer wird so bald nicht mehr unterrichten können, zumindest nicht an einer Zürcher Volksschule. «Eine Lehrperson, die eines Sexualdelikts beschuldigt wird, kann im Kanton Zürich keine neue Stelle antreten, solange das Strafverfahren läuft», sagt Myriam Ziegler, Leiterin des Volksschulamts. Zusätzlich werde das Beschäftigungsverbot der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) gemeldet, sodass auch die anderen Kantone davon Kenntnis erhalten. 

Allgemein gilt im Kanton Zürich: Wird ein Strafverfahren gegen eine Lehrperson geführt, prüft das Volksschulamt eine Freistellung. Bei Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern wird umgehend gehandelt und die Entlassung per sofort ausgesprochen, sogenannt superprovisorisch. Wurde das Anstellungsverhältnis von der Schule beendet, wie das im Schulkreis Glattal der Fall war, wird ein Beschäftigungsverbot für die Dauer des Strafverfahrens oder für längstens drei Jahre ausgesprochen. Parallel zum Strafverfahren führt das Volksschulamt ein Administrativverfahren.