Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Razzia im Mar-a-Lago
US-Geheim­dienste sollen bei Trump sicher­gestellte Dokumente auswerten

Razzia wegen Geheimdokumenten: Die Polizei sicherte die Zufahrt zu Donald Trumps Anwesen in Palm Beach ab, während das FBI es durchsuchte.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die geheimen Dokumente, die der ehemalige US-Präsident Donald Trump nach dem Ende seiner Amtszeit mitgenommen hat, sollen nach einem Medienbericht von den US-Geheimdiensten ausgewertet werden. Das berichtete das Magazin «Politico» am Samstag unter Berufung auf ein Schreiben von Geheimdienstkoordinatorin Avril Haines an hochrangige Mitarbeiter. Damit soll geklärt werden, ob aus der Aufbewahrung in Trumps Villa Mar-a-Lago in Florida Risiken für die nationale Sicherheit entstanden.

«Das Justizministerium und das Büro der US-Geheimdienstkoordinatorin arbeiten zusammen, um eine Klassifizierungsprüfung der relevanten Materialien zu erleichtern, einschliesslich der bei der Durchsuchung sichergestellten», schrieb Haines dem Magazin zufolge. Die Geheimdienste könnten dem Bericht zufolge auch prüfen, ob Unbefugte Zugang zu den Dokumenten hatten. Dies könne von strafrechtlicher Relevanz sein. Haines gehört als Geheimdienstkoordinatorin der Regierung von Trums Nachfolger Joe Biden an.

Am Freitag hatte das US-Justizministerium teilweise öffentlich gemacht, auf welcher Grundlage die Wohnräume des Ex-Präsidenten am 8. August durchsucht wurden. Dadurch wurde bekannt, dass Trump zuvor schon zahlreiche vertrauliche, geheime und streng geheime Dokumente ans Nationalarchiv zurückgegeben hatte. Da Trump die Unterlagen bis dahin in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen Gesetze verstossen haben. Dies wird nun untersucht. Der Republikaner war Präsident von 2017 bis 2021.

Das Justizministerium hat auf Anordnung eines Bundesrichters den Antrag für den Durchsuchungsbeschluss im Mar-a-Lago veröffentlicht.

SDA/ij