Bezirksgericht DielsdorfEr raste nachts mit 166 km/h durch den Gubrist
Ein junger Audi-Fahrer wurde innert gut drei Wochen zwölfmal mit zu hohem Tempo erwischt. Er wurde verurteilt und muss die Schweiz verlassen.
Der 23-jährige Mechaniker fuhr oft zu schnell. Zwischen November und Dezember des vergangenen Jahres hat ihn die Polizei etliche Male erwischt, wie er in einem SUV mit französischem Kennzeichen das vorgegebene Tempolimit überschritt. Innerhalb von gut drei Wochen kam ein Dutzend Delikte zusammen. Das schwerste macht den Audi-Fahrer zu einem Raser.
Die Stelle im Unterland, an der er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit massiv überschritt, ist bekannt. Fast 20’000 Fahrzeuge wurden dort im vergangenen Jahr geblitzt. Es ist die dritte Röhre am Gubrist, die im vergangenen April eröffnet wurde. Der Blitzer steht ein paar Meter nach der Tunneleinfahrt bei Regensdorf. Das Tempo ist dort auf 80 km/h begrenzt, solange beim Portal in Weiningen eine Baustelle besteht.
Um 3.30 Uhr geblitzt
In der Mehrheit der 20’000 Fälle war die Überschreitung so gering, dass die Sache mit einer Busse erledigt war. Doch rund 750 Verstösse gelangten ans Statthalteramt beziehungsweise an die Staatsanwaltschaft. Darunter ist auch der Fall, um den es am Freitag am Bezirksgericht Dielsdorf ging. Der Spanier, der nicht in der Schweiz wohnt, wurde in einer Novembernacht um etwa 3.30 Uhr mit 166 km/h erwischt, mit im Fahrzeug waren laut seinen Angaben sein Cousin und dessen Partnerin.
Zuvor war der Mann bereits in Winterthur leicht zu schnell unterwegs gewesen. Kurz vor 4 Uhr wurde er dann auf der A4 in Zug mit 129 statt 100 km/h erwischt. In der folgenden Nacht bretterte er erneut durch den Gubrist. Diesmal mit 97 statt der erlaubten 80 km/h. An einem Nachmittag im Dezember waren es 111 km/h. Rund eine Stunde später hielt er sich auf der A4 im Kanton Schwyz nicht ans Tempolimit.
An mehreren weiteren Orten in den Kantonen Solothurn, Zug und Zürich hat ihn die Polizei erwischt – mit 115 bis 129 statt den erlaubten 100 km/h. Auf einer Hauptstrasse im Kanton Zug überschritt er das Tempolimit von 50 km/h um 27 km/h. Eine knappe halbe Stunde später hatte er an derselben Stelle 7 km/h zu viel auf dem Tacho.
«Es war das erste Mal»
«Wie kann es sein, dass Sie in so kurzer Zeit so oft die Höchstgeschwindigkeit missachtet haben?», wollte der Richter wissen. Er sei nicht aufmerksam gewesen und habe sich nicht ausgekannt, das Navi habe ihm falsche Angaben gemacht, antwortete der Beschuldigte, der in Begleitung der Polizei erschien, weil er seit seiner Verhaftung im Januar im Gefängnis sitzt. Mehrmals betonte er, dass es das erste Mal sei, dass er so schnell gefahren sei. Er ist in der Schweiz und laut eigener Aussage auch im Ausland nicht vorbestraft.
Wieso er das Tempolimit derart krass überschritten habe? Seine Partnerin, mit der er als Tourist in die Schweiz gekommen sei, habe plötzlich angerufen, weil es ihr gesundheitlich nicht gut gegangen sei. «Ich hatte Angst, dass etwas Schlimmes passiert ist.» Der zweite der drei Richter sagte zum Beschuldigten, es entstehe der Eindruck, dass ihm das Tempolimit egal sei. «Ich weiss, dass ich Fehler begangen habe», antwortete dieser auf Spanisch. Er gebe auch seinen Führerausweis ab, wenn das gewünscht sei. Zum Schluss meinte er gar, nie mehr ein Steuerrad anfassen zu wollen.
Freiheitsstrafe und Landesverweis
Wer ein Raserdelikt begeht, kassiert eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, den Spanier wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie einer Busse von 3000 Franken zu bestrafen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Das Gericht folgte dem Vorschlag und erhob diesen zum Urteil, was der Beschuldigte erleichtert zur Kenntnis nahm.
Kein Entzug des Führerausweises
Raser müssen den Führerausweis grundsätzlich für mindestens zwei Jahre abgeben. Anders der Spanier, denn er wohnt nicht in der Schweiz. In solchen Fällen wird statt des Entzugs ein Fahrverbot in der Schweiz ausgesprochen. Dieses wird auch der Behörde des Heimatlands gemeldet.
Der Beschuldigte wird zudem für drei Jahre des Landes verwiesen. Obligatorisch ist dieser Landesverweis bei Raserdelikten gemäss geltendem Recht nicht. Das Gericht beschloss, dass der Mann aus dem Gefängnis entlassen und dem Migrationsamt übergeben wird. Die Busse zahle er in Raten ab, hatte der Mann während der Verhandlung angegeben. Und das sichergestellte Auto, das angeblich dem Vater gehört, ist bereits wieder herausgegeben worden.
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