Kolumne «Ertappt»Unkooperativer kann man sich nicht verhalten
Eine Autofahrerin bringt einen Polizisten in Oberrieden fast zur Verzweiflung. Eine Kooperation lehnt die vermutlich angetrunkene 35-Jährige strikt ab.
Sie muss auffällig gefahren sein, die 35-jährige Autolenkerin. Knapp vor 13 Uhr am 5. Dezember 2018 war sie in Oberrieden unterwegs. Auffällig genug jedenfalls, dass sich ein Polizist an ihre Fersen heftete. Per Leuchtmatrix forderte er sie auf, anzuhalten. Die Frau nahm das nicht wahr oder ignorierte die Zeichen. Sie fuhr nach Hause.
Der Polizist folgte ihr. Als sie anhielt, begab er sich zu ihrem Wagen. Er forderte sie auf, sich auszuweisen und auszusteigen. Beides ignorierte die 35-Jährige. Stattdessen versuchte sie, das Seitenfenster zu schliessen und startete den Motor. Die Situation eskalierte: Der Polizist versuchte, sie zu arretieren. Sie wehrte sich, indem sie sich am Lenkrad festklammerte und eine Schlagbewegung in Richtung Polizist ausführte.
Kooperation war danach weiterhin nicht angesagt. Ein Atemlufttest konnte nicht durchgeführt werden. die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Blut- und Urinprobe an. Doch im See-Spital angekommen, verweigerte die Frau auch diese. Warum sie sich so vehement gegen die Feststellung ihrer Fahrtüchtigkeit wehrte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Es ist wohl nicht abwegig, zu vermuten, dass sie angetrunken war.
Bei diesem Ergebnis kann die 35-Jährige nicht wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand belangt werden. Die Staatsanwaltschaft verurteilt sie aber wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und Hinderung einer Amtshandlung. Es setzt eine bedingte Geldstrafe von 60 mal 80 Franken ab. Dafür gilt eine Probezeit von drei Jahren. Teuer wird es trotzdem. Die Beschuldigte kassierte schon 2017 einen Strafbefehl. Die damals ausgesprochene Geldstrafe von 30 mal 100 Franken muss sie jetzt bezahlen. Dazu kommen noch eine Busse (1000 Franken) und Gebühren (800 Franken).
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