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Uetikon muss Hausbesitzer entschädigen

Das Haus Zur Sommerau an der Bergstrasse 75 in Uetikon ist im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten eingetragen.
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Dass das Haus Zur Sommerau an der Bergstrasse 75 unter Denkmalschutz gehört, hat der Uetiker Gemeinderat bereits 1995 entschieden. Dass die Besitzer des stattlichen Gebäudes vis-à-vis der Schulanlage Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben, wurde erst jetzt klar. Eine Beschwerde der Gemeinde wurde kürzlich vom Bundesgericht abgewiesen.

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