AboUetikon muss Hausbesitzer entschädigen
Uetiker Hausbesitzer fordern von der Gemeinde eine Entschädigung, weil ihr Haus unter Denkmalschutz gestellt wurde. Die Gemeinde wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht. Der Anspruch sei verjährt.
Dass das Haus Zur Sommerau an der Bergstrasse 75 unter Denkmalschutz gehört, hat der Uetiker Gemeinderat bereits 1995 entschieden. Dass die Besitzer des stattlichen Gebäudes vis-à-vis der Schulanlage Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben, wurde erst jetzt klar. Eine Beschwerde der Gemeinde wurde kürzlich vom Bundesgericht abgewiesen.