Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abo
U-Haft bleibt für Anwälte zu rigide

Die Untersuchungshaft ist im Kanton Zürich besonders streng. Im Bild der Eingangsbereich zu einer Zelle. Foto: Urs Jaudas
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das Haftregime in den Zürcher Untersuchungsgefängnissen ist extrem streng. Strenger als in anderen Kantonen und deutlich strenger als der spätere Strafvollzug. Dies, obwohl für alle Untersuchungshäftlinge die Unschuldsvermutung gilt. Bereits 2014 hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter die restriktiven Haftbedingungen gerügt. Heute reist eine Delegation des UNO-Unterausschusses zur Verhütung von Folter aus der Schweiz ab – sie hat hier wohl auch Untersuchungsgefängnisse besucht.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login