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AboZaunstreit in Zollikon
Türkei siegt gegen Zolliker Nachbarn vor Gericht

Ein bis zu fünf Meter hoher Zaun soll das Wohnhaus der türkischen Konsulin schützen. Das geht den Nachbarn in Zollikon zu weit. 
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In Zollikon muss sich die Türkei Schweizer Recht beugen. Das Errichten eines Grenzzauns um die Residenz der Konsulin ist nach Meinung des Zürcher Verwaltungsgerichts keine «konsularischer Aufgabe». Entsprechend durften die Nachbarn nach Schweizer Recht gegen den geplanten drei bis fünf Meter hohen Zaun vorgehen. Bis jetzt taten sie dies allerdings erfolglos. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerden der Nachbarn ab, was der Türkei den Zaunbau erlauben würde.

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