AboZaunstreit in ZollikonTürkei siegt gegen Zolliker Nachbarn vor Gericht
Das Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde von Nachbarn der türkischen Residenz gegen den Bau eines Sicherheitszauns ab. Die Anwohner geben aber nicht so leicht auf.
In Zollikon muss sich die Türkei Schweizer Recht beugen. Das Errichten eines Grenzzauns um die Residenz der Konsulin ist nach Meinung des Zürcher Verwaltungsgerichts keine «konsularischer Aufgabe». Entsprechend durften die Nachbarn nach Schweizer Recht gegen den geplanten drei bis fünf Meter hohen Zaun vorgehen. Bis jetzt taten sie dies allerdings erfolglos. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerden der Nachbarn ab, was der Türkei den Zaunbau erlauben würde.