Kolumne «Ertappt»Trotz Ausmusterung hortete er Waffen
Ein 32-Jähriger kaufte Karabiner und stellte in Thalwil selber Waffen her. Im Militär war er zuvor offenbar unangenehm aufgefallen.
Was genau vorgefallen ist, bleibt offen. Doch nachdem ein 32-Jähriger beim Militär ausgemustert worden war, durfte er keine Waffen mehr erwerben. Was den in Thalwil wohnhaften Mann nicht daran hinderte. Sein Interesse an Waffen scheint nostalgisch zu sein. In zwei Geschäften im Kanton Zürich kaufte er im November 2019 zwei Karabiner 31, bis 1958 die offizielle Waffe der Schweizer Armee. Die Kantonspolizei wurde darauf aufmerksam, möglicherweise schlug das System an.
Im Januar 2020 durchsuchte die Polizei die Wohnung des Waffenfans. Dabei kamen noch weitere Verfehlungen zum Vorschein. So hatte der 32-Jährige einen der Karabiner modifiziert, was nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich wäre. Zudem hing eines der Gewehre an der Wand. Vorschriftsgemäss hätte es im Waffenschrank deponiert sein müssen. Über einen solchen verfügte der Beschuldigte.
Die Beamten fanden auch eine Nerf Gun, eigentlich eine bei Kindern beliebte Spielzeugwaffe. Dieses Exemplar ist in der Schweiz allerdings verboten, weil es über eine Laserzielvorrichtung verfügt. Bestellt hatte der Mann das Teil in China. Ebenso illegal ist ein gefundener Schlagring, den der Beschuldigte gleich eigenhändig im 3-D-Drucker hergestellt hatte.
Schliesslich konnte der 32-Jährige nur noch einen der beide Kaufverträge für die Karabiner vorweisen. Auch wenn er die Waffen illegal gekauft hatte, den Vertrag hätte er trotzdem 10 Jahre aufbewahren müssen. So viel Ordnung muss sein.
Für all diese Übertretungen und Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt die Staatsanwaltschaft den Thalwiler. Sie verhängt eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 110 Franken. Vorbestraft ist er offenbar nicht, die Probezeit beträgt nur zwei Jahre. Bezahlen muss er eine Busse über 800 Franken.
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