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Toter Schwan gefunden
Kanton Zürich ergreift Massnahmen nach Vogelgrippe-Fall

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Nach dem Fund eines toten Höckerschwans mit Vogelgrippe in Kleinandelfingen hat der Kanton Zürich Massnahmen gegen die Ausbreitung des hochansteckenden Virus erlassen. Von den Massnahmen betroffen sind Halterinnen und Halter von Geflügel in der Nähe des Fundorts.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Kontroll-, sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, wie das BLV am Donnerstag auf dem Kurznachrichtendienst X schrieb.

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Ein zum Jahreswechsel tot aufgefundener Höckerschwan im Gebiet Oerlingerried (Gemeinde Kleinandelfingen) wurde positiv auf die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) getestet. In einem Radius von drei Kilometer um den Fundort müssen Geflügelhalter nun mit verschiedenen Massnahmen sicherstellen, dass es bei der Auslaufhaltung zu keinem Kontakt zwischen Wildvögeln und dem gehaltenen Geflügel kommt.

Um eine Einschleppung des Virus zu verhindern, muss die Anzahl Personen, die Zutritt zur Tierhaltung hat, auf das Notwendigste beschränkt sowie eine Hygieneschleuse errichtet werden. Im Kontrollgebiet, das ein Gebiet mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort umfasst, dürfen die Tiere auch nicht an einen anderen Ort gebracht werden.

Bei dem Fund des toten Höckerschwans in Kleinandelfingen handelt es sich gemäss einer Übersichtskarte des BLV um den schweizweit ersten Fall eines HPAI-positiven Wildvogels seit Anfang Juli vergangenen Jahres.

Korrekt, 5. Januar 2024, 13.29 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, es sei der erste Fall eines infizierten Wildvogels in der Schweiz seit Mitte Oktober. Richtig ist: Es ist der erste Fall seit Anfang Juli.

SDA/oli