Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geldblog: Steuerspareffekt
Tipps zur Renovationsstaffelung

Steuerprogression: Je höher das Einkommen, umso höher der Steuersatz – und umso grösser der Steuerspareffekt.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Sie raten, Renovationen am Eigenheim zu staffeln. Der Grundtenor des Rates ist meines Erachtens richtig. Massgebend sollte allerdings der Grenzsteuersatz sein und zwar über mehrere Jahre. Die abzugsfähige Renovationsausgaben könnten ein Mehrfaches des Eigenmietwertes ausmachen und über mehrere Jahre geplant und getätigt werden. Leserfrage von B.M.

In der Tat sind Abzüge in der Steuererklärung für Renovationen in der eigenen Liegenschaft bei einem höheren Einkommen und einem entsprechend höheren Grenzsteuersatz wesentlich wirksamer als bei einem geringeren Einkommen. Darum ist es sinnvoll, angestrebte Massnahmen zur Reduktion seiner Steuern, zu denen auch die Staffelung von Renovationen am Eigenheim zählen, auf den Grenzsteuersatz auszurichten. Dieser zeigt, wie stark sich die Steuerlast verändert, wenn das steuerbare Einkommen um einen bestimmten Betrag ansteigt oder sich vermindert. Anhand des Grenzsteuersatzes kann man beurteilen, in welchem Umfang ein zusätzliches Einkommen besteuert wird.

Je nach Wohnort kann der Grenzsteuersatz bei einem höheren Einkommen locker mehr als 35 Prozent ausmachen. Diese 35 Prozent zeigen, dass man von jedem zusätzlich verdienten Franken und in der Steuererklärung entsprechend ausgewiesenen Einkommen mehr als einen Drittel ans Steueramt abliefern muss. Damit wird klar, dass sich eine Steueroptimierung bei einem hohen Grenzsteuersatz viel mehr lohnt als bei einem tiefen Grenzsteuersatz.

Tatsächlich können abzugsfähige Renovationsausgaben schnell einmal ein Mehrfaches des Eigenmietwertes ausmachen.

Hintergrund ist die Steuerprogression. Bei einem Steuersystem, das auf Progression baut, muss man bei einem höheren Einkommen oder Vermögen auch einen höheren prozentualen Steuersatz in Kauf nehmen. Wer mehr verdient oder viel Geld als Vermögen ausweist, muss nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch in Relation zu tieferen Einkommen und Vermögen mehr Steuern an den Fiskus abliefern.

Tatsächlich können abzugsfähige Renovationsausgaben schnell einmal ein Mehrfaches des Eigenmietwertes ausmachen. Daher ist es insbesondere für jene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die einen hohen Grenzsteuersatz haben, ratsam, wenn sie alle legalen Steueroptimierungsmöglichkeiten ausschöpfen und gerade auch werterhaltende Renovationen an ihrer Liegenschaften auf mehrere Jahre verteilen. Der Steuerspareffekt wird dadurch doppelt erhöht: Einerseits allein durch die Tatsache, dass man durch die Staffelung der steuerlich abzugsfähigen Renovation zweimal weniger Steuern bezahlt, anderseits auch, weil der Steuerspareffekt bei einem hohen Grenzsteuersatz noch mehr einschenkt.

Positiv in diesem Kontext ist, dass für Hausbesitzer seit Anfang Jahr neue Regeln bei den Abzügen der direkten Bundessteuer gelten. Neu können energiesparende und umweltschonende Investitionen auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden. Die Kosten für die übrigen werterhaltenden Renovationsmassnahmen dürfen hingegen nicht in die nächste Steuerperiode übertragen werden. Wenn man Steuern sparen will, müssen die Arbeiten eben effektiv auf mehrere Jahre gestaffelt werden.