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AboNeophytenverbot wird angepasst
Gärtnereien dürfen Tessinerpalmen nun doch überwintern

Palmen auf Privaten Arealen, im Boden gesetzt sind sie erlaubt, in Töpfen müssen sie bald entsorgt werden, Neophyten, Tessinerpalmen, Garten, Gesetz, 15.4.24, Foto: Manuela Matt, manuelamatt.ch
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Tessinerpalmen bringen das mediterrane Lebensgefühl direkt in den eigenen Garten. Ab September 2024 ist deren Verkauf jedoch verboten, was bei vielen Gartenbesitzern für Aufsehen gesorgt hat. Der Bundesrat hat die Palme, die den offiziellen Namen Chinesische Hanfpalme trägt, auf eine Liste verbotener Pflanzen gesetzt. Dies, weil sie ursprünglich nicht aus der Schweiz kommt, sich ungehindert ausbreitet und so einheimische Arten verdrängt. Somit gehört sie zu den invasiven Neophyten. Ein Verbot soll die Ausbreitung stoppen. Die Bestimmung überrumpelte Gärtner am Zürichsee.

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