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Terrorvorwürfe gegen Aushilfs-Imam der An'Nur-Moschee

Der Aushilfs-Imam A. M. (mit dem schwarzen Balken) vor der An'Nur-Moschee in Winterthur. Foto: Kurt Pelda
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Seit rund zwei Jahren sitzt ein früherer Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee in Untersuchungshaft. Was ihm die Bundesanwaltschaft vorhält, hat es in sich. Wie aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hervorgeht, hegen die obersten Terrorbekämpfer den dringenden Verdacht, dass es sich bei A. M. um ein Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat handle. Der kurdische Iraker, dessen Asylgesuch abgelehnt wurde, habe vermutlich Befehlsfunktion innegehabt und «vielfältige Aktivitäten zugunsten des IS wahrgenommen». Aufgeführt werden im Beschluss namentlich Finanzierung und Rekrutierung zugunsten des IS, Anstiftung zu Selbstmordattentaten, Planung eines Terroranschlags und Propaganda.

Die Bundesanwaltschaft teilt mit, dass sie ein Strafverfahren gegen A. M. führe wegen Verdachts auf Verstoss gegen das IS-Verbot und wegen Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation. All das bleibt vorerst unbewiesen, und es gilt die Unschuldsvermutung. Der Anwalt des Beschuldigten liess eine Kontaktaufnahme durch diese Zeitung unbeantwortet.

Er litt unter Alkoholproblemen

A. M. stammt aus der nordirakischen Stadt Kirkuk. 1998 kam er mit seiner ebenfalls irakischen Frau als Asylbewerber in die Schweiz und wurde vorläufig aufgenommen. Ein Bekannter erzählt, dass A. M., der seinen kurdischen Namen in der Schweiz arabisieren liess, ursprünglich unter Alkoholproblemen litt. Die Familie wurde im Kanton Thurgau untergebracht, wo die Ehefrau später eine Arbeit fand und eine B-Bewilligung erhielt. A. M. blieb dagegen beim Status eines vorläufig Aufgenommenen mit einer F-Bewilligung.

Er war grösstenteils von der Sozialhilfe abhängig, arbeitete nur unter Zwang und fiel durch Verkehrsdelikte sowie durch häusliche Gewalt gegenüber seiner Ehefrau auf. Beim Scheidungsverfahren vor einem Thurgauer Bezirksgericht im November 2017 musste er aus der Untersuchungshaft polizeilich vorgeführt werden. Etwas ungewohnt für Thurgauer Verhältnisse waren dabei ein beachtliches Aufgebot schwer bewaffneter Polizisten und eine Eingangskontrolle mit Metalldetektor.

Unablässig am Missionieren

Der Kurde lebte vor seiner Verhaftung in einem düsteren Zimmer einer Thurgauer Asylunterkunft. Darin befanden sich auch unzählige deutsche Übersetzungen des Korans der Verteilaktion «Lies!» und anderes salafistisches Propagandamaterial. A. M. versuchte, praktisch jeden zu missionieren, dem er damals begegnete. Als die Polizei das Zimmer durchsuchte, fand sie Datenträger, Kameras, sieben Mobiltelefone und ein iPod, der im Kühlschrank versteckt war.

In Wil SG fiel er durch seine radikale Haltung und seine Sympathien für den IS auf und erhielt deswegen ein Hausverbot.

Dass sich das Strafverfahren hinzieht und gesicherte Beweise lange nicht ausgewertet werden konnten, geht darauf zurück, dass der Pflichtanwalt des Beschuldigten die Siegelung der beschlagnahmten Mobiltelefone beantragte. Diese wurde dann erst nach längerer Zeit höchstrichterlich aufgehoben. Damit kamen die Ermittlungen erst so richtig in Gang. Nach einem Zwischenfall zwischen A. M. und seinem Pflichtverteidiger in einem Berner Gefängnis legte Letzterer sein Mandat nieder. Ein neuer Anwalt wurde dann Anfang 2018 eingesetzt.

A. M. besuchte anfänglich eine Moschee in Wil SG, wo er durch seine radikale Haltung und seine Sympathien für den IS auffiel und deswegen ein Hausverbot erhielt. Danach freundete er sich mit Leuten in der mittlerweile geschlossenen Winterthurer An'Nur-Moschee an. Dort war er unter anderem mit dem beim IS getöteten irakischen Kurden Hajan D. bekannt. Dieser war vor seiner Reise in den Jihad ein regelmässiger Besucher der An'Nur-Moschee. In Verhören gab A. M. an, dass insgesamt sieben An'Nur-Moscheegänger in Syrien umgekommen seien. Es ist unklar, ob diese Angaben stimmen.

Im berüchtigten Winterthurer Gotteshaus und in dessen Umfeld soll der Iraker ausserdem einen jungen Mann radikalisiert haben, heisst es in Ermittlerkreisen. A. M. habe versucht, den psychisch angeschlagenen Winterthurer für den IS zu rekrutieren. Der Konvertit bedrohte später einen Winterthurer Lokalpolitiker.

Kontakt zur Schaffhauser Zelle

In der An'Nur-Moschee durfte A. M. manchmal auch vorbeten. Als Aushilfs-Imam sprach er zum Beispiel folgendes Bittgebet: «Du bist unser Herr, so gib uns den Sieg über die Ungläubigen (...) und erniedrige die Polytheisten, vernichte die Feinde der Religion und hilf den dich anbetenden Jihadisten überall, o Herr der Welten.» Kontakt hatte A. M. zumindest zu zwei Mitgliedern der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle. Drei der vier irakischen Flüchtlinge dieser Gruppierung wurden 2016 wegen Mitgliedschaft im IS beziehungsweise Terrorunterstützung zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Was die Ermittler zusätzlich beunruhigte, war die Tatsache, dass A. M. mit einer ganzen Reihe von Tschetschenen in den Kantonen Thurgau und Aargau sowie in Winterthur bekannt war. Mit dem Winterthurer Tschetschenen ging er Anfang 2017 zu einem Geldüberweisungsdienst und liess 314 US-Dollar an seine angeblich zweite Ehefrau im Libanon transferieren. Der Tschetschene führte die Überweisung aus, weil A. M. als vorläufig Aufgenommener nur 200 Dollar pro Monat ins Ausland schicken durfte. Die damals 28-jährige syrische Empfängerin des Geldes soll von A. M. angestiftet worden sein, im Libanon ein Selbstmordattentat zu begehen. Sie wurde aber noch rechtzeitig von Sicherheitskräften verhaftet.

Geldüberweisungen durch Tschetschenen

Der Winterthurer Tschetschene, ein angeblicher Flüchtling aus Russland, hat sechs Kinder. Seinen Nachbarn fiel er durch seinen Cannabiskonsum auf und weil er seine Frau schlug. Diese setzte sich deshalb mit den Kindern nach Frankreich ab. Als die Polizei die Familienwohnung in Winterthur-Töss durchsuchte, fand sie mehr als zehn russische Reisepässe. Damit war belegt, dass der Tschetschene in sein Herkunftsland zurückreiste, worauf ihm der Asylstatus entzogen wurde. Ausserdem entschied das Bundesamt für Polizei, dass der Mann die Sicherheit der Schweiz gefährde. Es verfügte die Ausweisung nach Russland, die dann auch vollzogen wurde.

Dem tschetschenischen Kontakt von A. M. im Thurgau wurde vorgeworfen, er habe in mindestens drei Fällen Geld an Personen mit Verbindungen zum IS überwiesen. Als diese Zeitung Nachbarn des Tschetschenen befragte, gaben diese zur Auskunft, dass die Familie Ende 2017 von einem Tag auf den anderen nach Russland zurückgereist sei. Gegen den Mann wurde eine Einreisesperre verhängt. Die Ermittlungen der Bundeskriminalpolizei gegen A. M. laufen weiter, insbesondere auch wegen anderer vermuteter Geldüberweisungen an Mittelsmänner des IS. Ob und wann es zu einer Anklage kommt, ist unklar.