Corona-Schutz an BordSwiss führt nun doch eine Maskenpflicht ein
Was im ÖV gilt, setzt die Airline nun auch an Bord ihrer Flugzeuge um. Ab Montag müssen Passagiere eine Gesichtsmaske tragen.
Noch letzte Woche lehnte die Swiss eine Pflicht zum Maskentragen an Bord ihrer Flugzeuge ab. Doch nun führt sie sie trotzdem ein. Die Regelung gilt ab Montag für alle Passagiere, wie die Airline auf Anfrage bestätigt.
«Die neuen Vorgaben der Schweizer Behörden sehen eine Maskentragepflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vor», schreibt die Swiss. Aus diesem Grund werde eine Maskenpflicht auch an Bord ihrer Flugzeuge bis auf Weiteres eingeführt. Die bis anhin geltende «starke Empfehlung» sei von den Fluggästen bislang «sehr gut aufgenommen und befolgt» worden.
«Ansteckung an Bord unwahrscheinlich»
Eine Ansteckung mit dem Corona-Virus an Bord bleibe unwahrscheinlich, schreibt die Swiss weiter. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie seien keine Ansteckungen während Swiss-Flügen nachgewiesen worden. Die Flugzeuge seien zudem mit «hochwertigsten Luftfiltern» ausgestattet. Damit sei eine Luftqualität «wie in einem Operationssaal gewährleistet». Die Luft zirkuliere vertikal und werde nicht in der Kabine verteilt.
Zuvor berichteten die Zeitungen von CH Media von einem internen Memo an die Crew zur Einführung der Maskenpflicht. Laut der Swiss tragen bereits heute 95 Prozent der Passagiere eine Maske. Die Fluggesellschaft will die Regelung mit Augenmass umsetzen. Sollte das Social Distancing gewährleistet sein, etwa in einem nur halb gefüllten Flieger, könnte auf die Maskenpflicht verzichtet werden, heisst es weiter.
Luftfahrt gilt in der Schweiz nicht als ÖV
Eigentlich zählt die Luftfahrt in der Schweiz nicht zum ÖV – darunter fallen nur Verkehrsangebote von Bahn, Tram, Bus, Schiff und Seilbahn. So hielt denn auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest: Die Airlines sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen. Rechtlich wäre eine Maskenpflicht laut BAG gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz nur dann möglich, sobald die Maschine sich im Schweizer Luftraum befindet. Denn in einem Flugzeug gelte grundsätzlich das Recht jenes Landes, in dessen Luftraum sich die Maschine gerade befinde. Für die letzten 10 Flugminuten über der Schweiz mache die Massnahme aber kaum Sinn, hatte es beim BAG geheissen.
Andere Staaten und Fluggesellschaften legten die Situation jedoch anders aus und folgen der Empfehlung der EU-Flugsicherheitsbehörde. Diese empfahl bereits vor Wochen, für Flugpassagiere eine Maskenpflicht einzuführen – und zwar sobald sie das Flughafenterminal betreten. Dieser Empfehlung folgt bereits unter anderem der Swiss-Mutterkonzern Lufthansa.
oli/ag
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