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AboBundesgericht zum Urnenabstimmungsgesetz
SVP- und FDP-Jungparteien scheitern vor Bundesgericht

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Jungparteien gegen das Zürcher Urnenabstimmungsgesetz ab.
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Das Urteil des Bundesgerichts – schon am 11. März gefällt, aber erst heute Donnerstag publiziert – kommt wie die alte Fasnacht daher. Denn das strittige kantonale «Gesetz über Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona-Pandemie» interessiert dieser Tage wahrscheinlich niemanden mehr. Ende November 2020 vom Kantonsrat beschlossen und für dringlich erklärt, im März um drei Monate verlängert, hat es nämlich Ende Juni seine Gültigkeit verloren.

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