AboBundesgericht zum UrnenabstimmungsgesetzSVP- und FDP-Jungparteien scheitern vor Bundesgericht
Der Zürcher Kantonsrat hat das Urnenabstimmungsgesetz zu Recht für dringlich erklärt. Es durfte wegen der Pandemie so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden.
Das Urteil des Bundesgerichts – schon am 11. März gefällt, aber erst heute Donnerstag publiziert – kommt wie die alte Fasnacht daher. Denn das strittige kantonale «Gesetz über Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona-Pandemie» interessiert dieser Tage wahrscheinlich niemanden mehr. Ende November 2020 vom Kantonsrat beschlossen und für dringlich erklärt, im März um drei Monate verlängert, hat es nämlich Ende Juni seine Gültigkeit verloren.