Leerkündigungen in ZürichBericht über Strafverfahren gegen Verwalter der Sugus-Häuser
Gegen den Immobilienunternehmer sollen in mehreren Kantonen Strafanzeigen eingegangen sein. Er selber bestreitet die Vorwürfe.
Als «Mann mit Zigarre und Firmen-Maserati» beschreibt die NZZ den Verwalter der Zürcher Sugus-Häuser, aus denen mehr als 250 Mieterinnen und Mieter binnen dreier Monate ausziehen müssen. Gegen den Immobilienunternehmer, der die Kündigungen im Auftrag der Eigentümerin verfasst habe, laufe ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsführung, berichtet die Zeitung am Montag.
Dabei gehe es um einen mutmasslichen Schaden in Millionenhöhe. Dazu seien in mehreren Kantonen Strafanzeigen eingegangen, darunter Aargau und Zürich, schreibt die NZZ, die sich auf eigene Recherchen beruft. So habe der Verwalter, Goran Zeindler, mit «seinem Firmengeflecht» in verschiedenen Kantonen offene Forderungen in Millionenhöhe angehäuft. Seit 20 Jahren sei er im Immobiliengeschäft tätig. Mittlerweile gebe es 16 Konkurse, die mit ihm in einem Zusammenhang stünden. In seiner Wohngemeinde habe er zudem mutmasslich mehrere Hunderttausend Franken Steuerschulden.
Zeindler selber wehrt sich gegen alle Vorwürfe. Es gibt seinem Anwalt zufolge kein Strafverfahren gegen ihn. Er sei lediglich als Auskunftsperson in einem Verfahren gegen unbekannt befragt worden. Auch Schulden habe der Unternehmer persönlich keine.
Strafverfolger in Zürich und Schwyz nicht einig
Dem Bericht zufolge belegt jedoch ein Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, dass eine Strafuntersuchung läuft. Das Urteil gebe einen Einblick in die Vorwürfe gegen Zeindler. Demnach solle er fiktive Rechnungen gestellt haben, die über Subunternehmen bezahlt worden seien. Damit habe er sich selbst und andere mit dem Geld seiner Kundinnen und Investoren mutmasslich ungerechtfertigt bereichert.
Auch im Kanton Schwyz hat Zeindler dem Bericht zufolge Ärger. So habe die Staatsanwaltschaft Schwyz aufgrund der Strafanzeigen, die in anderen Kantonen eingereicht worden seien, Ermittlungen aufgenommen. Zum Urteil des Bundesstrafgerichts sei es gekommen, weil sich die Strafverfolger in Zürich und Schwyz nicht einig gewesen seien, wer das Verfahren führen solle.
Empörung nach Massenkündigung
Die Massenkündigung in den Sugus-Häusern hat über die Stadt Zürich hinaus für Empörung gesorgt und beschäftigt mittlerweile auch die Politik. Politikerinnen und Politiker sprachen von einem «unprofessionellen Vorgehen» und einer «zynischen Kommunikation» der Eigentümerschaft. Der Fall würde ein schlechtes Licht auf die Immobilienbranche werfen.
Zu reden gab auch der Umstand, dass die markanten Häuser entlang der Bahngleise vor dem Hauptbahnhof erst 25 Jahre alt sind. Grund der Kündigungen ist eine geplante Totalsanierung.
Vorletztes Wochenende protestierten rund tausend Personen gegen den Rauswurf. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran solidarisierte sich mit den Mieterinnen und Mietern und versprach, sie «bis zum letzten Quadratmeter» zu unterstützen. Die Stadt prüft einen Kauf der Häuser. Stadtpräsidentin Corine Mauch kündigte Gespräche mit der Eigentümerin Regina Bachmann an.
Die Leerkündigungen in den Sugus-Häusern sind kein Einzelfall. Allein in der Stadt Zürich verlieren Jahr für Jahr Hunderte von Mieterinnen und Mietern durch Massenkündigungen ihre Wohnung.
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